Mit dem neuen Landesfinanzausgleichgesetz vom 01.01.2023 wurden die Nivellierungssätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer neu festgelegt:
Somit ist es im Hinblick auf den Haushaltsausgleich, der zu zahlenden Umlagen sowie der Ausschöpfung von Fördermitteln erforderlich, dass die Gebietskörperschaften mit Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer mindestens auf das oben genannte Niveau anheben.
Hinzu kommt, dass die Kommunalaufsicht vom Ministerium des Innern und für Sport darauf hingewiesen wurde, bei der zukünftigen Genehmigung von Kreditaufnahmen nach § 103 Abs. 2 GemO besonders darauf zu achten, in welchem Umfang die Gemeinden ihre Einnahmen bspw. aus der Grund- und Gewerbesteuer erhöhen, um weiterhin über eine freie Finanzspitze zu verfügen, um somit nicht ihre dauernde Leistungsfähigkeit zu gefährden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld hat daher die Städte und Ortsgemeinden darauf hingewiesen, die Hebesätze (mindestens) auf das Niveau der neuen Nivellierungssätze anzuheben, damit für die Kommunen keine finanziellen Nachteile entstehen.