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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 32/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Ehemaliger Sportplatz“, Ortsgemeinde Pillig

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliger Sportplatz“ der Ortsgemeinde Pillig liegt mit Satzungsentwurf, Textfestsetzungen und Begründung inkl. Umweltbericht, Biotop- und Nutzungstypenplan, Schalltechnisches Gutachten, umweltbezogene Informationen (nach untenstehender Auflistung) und umweltrelevanten Stellungnahmen (nach untenstehender Auflistung) in der Zeit vom 22.08.2022 bis einschl. 23.09.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können auch für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (-Leben & Infrastruktur -Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen -Bauleitplanung -Bebauungsplan „Ehemaliger Sportplatz“, Pillig) eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

•

Begründung zum Bebauungsplan, einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen

• Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z. B. Aussagen zu Landesbiotopkartierung oder Natura 2000 Gebiete)

• Belange der Ver- und Entsorgung

• Landschaftsplanerische Belange

- Aussagen zur Bestandssituation

- Artenschutzrechtliche Belange

- Bebauungsunabhängige Ziele der Landschaftsplanung

- Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen

- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

- Erläuterung zu Kompensationsmaßnahmen

•

Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a.

•

Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung

•

Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

•

Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen

•

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne

•

Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen

- Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt

- Geologie und Böden

- Wasserhaushalt

- Klima

- Landschaftsbild und Erholung

•

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung

•

Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen

•

Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete

•

Aussagen zu Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

•

Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen

•

Aussagen zur Alternativenprüfung

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Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen

•

Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung

•

Hinweise zum Monitoring

•

Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Untere Landesplanungsbehörde, 30.08.2021 (Hinweise zur FNP-Änderung und zum Vorbehaltsgebiet Regionaler Grünzug)
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Untere Naturschutzbehörde, 12.08.2021 (Anregung zur Ergänzung von Nutzungsausschlüssen im OB A)
  • Stellungnahme der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschat, Bodenschutz, 02.09.2021 (Hinweise zu § 5 WHG und § 13 Abs. 2 LWG)
  • Stellungnahme der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 01.09.2021 (Anmerkung zur Aktualisierung des Schallgutachtens aufgrund des nachträglich aufgenommenen Wanderparkplatzes)
  • Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 26.08.2021 (Hinweis, dass in der südlichen Nachbarschaft des Plangebietes archäologische Fundstellen bekannt sind)
  • Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Abwasserwerk, 03.08.2021 (Hinweise zur Abwasserbeseitigung, insbesondere bzgl. Chemietoiletten)

Anmerkung: Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 (1) BauGB keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ehemaliger Sportplatz“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

  1. Während der Offenlage können Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben werden.
  2. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
56753 Pillig, 04.08.2022 — Horst Klee
Ortsgemeinde Pillig — Ortsbürgermeister