Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Pillig hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gem0) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 14 Wahlgrabstätten Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Die Maße für neuanzulegende Grabstätten betragen:
Länge: 2,00 m, Breite: 2,00 m
§ 18 Gestaltung der Grabmale
Abs. 1 d) Lichtbilder wird gestrichen
Die übrigen Bestimmungen der Satzung werden nicht geändert.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.