Am 15.08.2024 sind die Abwassergebühren (3. Vorausleistung 2024) sowie die Steuern (Grund-, Gewerbesteuer u.a.) für das 3. Quartal 2024 fällig. Bitte beachten Sie diesen Termin und überweisen Sie die fälligen Steuern und Beiträge so rechtzeitig, dass diese bis spätestens 20.08.2024 der Verbandsgemeindekasse Maifeld auf einem der nachstehenden Konten gutgeschrieben werden. Falls Sie uns rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Abgaben zum Fälligkeitstag abgebucht.
Bei verspäteter Zahlung werden kraft Gesetzes Säumniszuschläge fällig. Außerdem müssen Sie nach Ablauf von fünf Tagen mit einer gebührenpflichtigen Mahnung rechnen. Nach vergeblicher Mahnung können Maßnahmen zur zwangsweisen Einziehung der Forderungen getroffen werden.
Bitte vermeiden Sie durch eine rechtzeitige Zahlung Ihnen und uns unnötigen Aufwand. Die einfachste Möglichkeit hierfür bietet die Teilnahme am Einzugverfahren per Lastschrift. Wenn Sie sich dazu entschließen,
Hinweis:
Zur Vermeidung unnötiger Rücklastschriftgebühren bitten wir Kontoänderungen frühzeitig mitzuteilen.
Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld
- Verbandsgemeindekasse -
Konten der Verbandsgemeindekasse Maifeld (Bitte Änderung beachten!)
Kreissparkasse Mayen, IBAN: DE32 5765 0010 0070 0008 98 BIC: MALADE51MYN
Raiffeisenbank Welling IBAN: DE25 5706 9361 0000 0051 00 BIC: GENODED1WLG
VR-Bank Rhein-Ahr-Eifel IBAN: DE40 5776 1591 0210 4014 00 BIC: GENODED1BNA