die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2022 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Grundsteuer 3. Quartal 2022
Gewerbesteuervorauszahlung 3. Quartal 2022
Abwasserentgelt 3. Abschlagszahlung 2022
Sonstige Gebühren
Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Gebühren sowie älterer Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände
bis zum 25. August 2022
bei der Verbandsgemeindekasse Maifeld auszugleichen.
Nach dem 25. August 2022 werden die fällig gewesenen Abgaben und Gebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage an gerechnet eins von Hundert des abgerundeten rückständigen Betrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.
Wir bitten Sie, den Zahlungstermin einzuhalten!