Titel Logo
Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 33/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Welling

Top-Nr.: 1

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Top-Nr.: 2

Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

Top-Nr.: 3

Bildung eines Wahlvorstandes für die Ermittlung des Ergebnisses der Wahl des / der ehrenamtlichen Beigeordneten

Das Gremium beschließt gemäß § 40 Abs. 5 S. 1 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Gremium wählt folgende Personen in den Wahlvorstand:

Schwarz, Ralf

Valach, Thorsten

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 4

Wahl der / des ehrenamtlichen Beigeordneten: Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Das Gremium wählt Karl-Heinz Hoffmann zum Ersten Beigeordneten und Daniel Gerner zum 2. Beigeordneten.

Top-Nr.: 5

Bildung der Ausschüsse

Das Gremium nimmt Kenntnis.

Top-Nr.: 6

Bildung des Hauptausschusses

a) Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder und der Aufgaben

b) Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter

Das Gremium bildet einen Hauptausschuss mit sechs Mitgliedern zuzüglich des Vorsitzenden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Gremium beschließt dem Hauptausschuss folgende Aufgaben zu übertragen:

  1. Vorberatung des Haushaltsplanes.
  2. Vorberatung der Tagesordnung für Gemeinderatssitzungen soweit es der Ortsbürgermeister für zweckmäßig hält.
  3. Führung von Verhandlungen in Haus- und Grundstücksangelegenheiten (Kauf, Verkauf, Tausch).
  4. Angelegenheiten, die dem Ausschuss vom Ortsgemeinderat von Fall zu Fall zur Prüfung, Vorbereitung und Erledigung übertragen werden.
  5. Beschluss über Bauanträge, die nach §§ 31 - 36 BauGB des Einvernehmens der Ortsgemeinde bedürfen, sofern die Beschlussfassung ohne Gegenstimme erfolgt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Gemäß § 40 Abs. 5 S. 1 2. Halbsatz GemO beschließt das Gremium, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Mitglieder

Stellvertreter

1. Schütz, Andrea

WG Schwarz

Schnor, Nina

2. Valach, Thorsten

WG Schwarz

Klein, Birgit

3. Zeitzem, Alex

WG Schwarz

Kirst, Sascha

4. Schmitz, Michael

WG Welling

Gerner, Andreas

Bayer, Christine

5. Schwarz, Ralf

WG Welling

Bayer, Christine

Becker, Dirk

6. Körnert, Anja

WG Welling

Strahl, Daniel

Monschauer, Annalyn

Top-Nr.: 7

Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses

a) Festlegung der Anzahl der Ausschussmitglieder

b) Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter

Das Gremium bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss mit sechs Mitgliedern.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Gemäß § 40 Abs. 5 S. 1 2. HS GemO beschließt das Gremium, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Gremium wählt folgende Mitglieder und Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss:

1. Schnor, Nina

WG Schwarz

Schütz, Andrea

2. Valach, Thorsten

WG Schwarz

Klein, Birgit

3. Brachtendorf, Rita

WG Schwarz

König, Alexander

4. Schmitz, Michael

WG Welling

Schwarz, Ralf

Bayer, Christine

5. Gerner, Andreas

WG Welling

Becker, Dirk

Schwarz, Ralf

6. Strahl, Daniel

WG Welling

Körnert, Anja

Monschauer, Annalyn

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 8

Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Welling

Das Gremium beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 9

Antrag der Wählergruppe Schwarz auf Änderung der Hauptsatzung

Das Gremium stimmt dem Antrag zu. Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert und im Anschluss neu gefasst, ausgefertigt und veröffentlicht:

§ 2

Ausschüsse des Ortsgemeinderates

(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

1.

Hauptausschuss

2.

Bau- und Umweltausschuss

3.

Rechnungsprüfungsausschuss

4.

Umlegungsausschuss

(2) Die Zahl der Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse werden durch Beschluss des Ortsgemeinderats festgelegt.

(3) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 werden aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Welling gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter.

§ 3

Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse

(1) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angelegenheiten nicht übertragen ist, berät der Ausschuss innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Beschlüsse des Ortsgemeinderats vor. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer Ausschüsse, so bestimmt der Ortsgemeinderat einen federführenden Ausschuss.

(2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Ortsgemeinderates, sofern gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates, soweit ihm die Beschlussfassung nicht entzogen wird.

(3) Den Ausschüssen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1+ 2 wird die Beschlussfassung über Angelegenheiten in Ihrer Zuständigkeit bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel übertragen.

§ 4

Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf die Ortsbürgermeisterin / den Ortsbürgermeister

Auf die Ortsbürgermeisterin / den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

5.

Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.000,00 EUR im Einzelfall.

6.

Aufnahme von Krediten im Rahmen der von der Kommunalaufsicht genehmigten Kreditermächtigung.

7.

Gemäß § 47 Abs. 1 GemO die unbefristete Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zu einem Betrag von 500,00 EUR.

8.

Gemäß § 47 Abs. 1 GemO die unbefristete Niederschlagung von Forderungen, die bedingt durch ein laufendes Insolvenzverfahren nicht mehr realisierbar sind.

9.

Gemäß § 47 Abs. 1 GemO die Stundung von Forderungen bis zu einem Betrag von 10.000,00 EUR.

10.

Die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdgenossenschaftsversammlung.

11.

Entscheidung über den Verzicht der Ortsgemeinde auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach Baugesetzbuch

Sonstige gesetzliche Zuständigkeitsbestimmungen bleiben unberührt.

Bis zur nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates werden die Fraktionen gebeten, die Aufgaben und Mitglieder sowie deren Stellvertreter zu benennen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 10

Annahme sowie Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen

Das Gremium beschließt die Annahme sowie die Einwerbung der nachfolgend aufgeführten Spenden.

Betrag in

Zweck

150,00

Spende für den Ersthelfer

1.500,00

Spende für den Martinsumzug u. Seniorenfeier

616,42

Sachspende, Reparatur Kärcher

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 11

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen

Es wurden folgende Mitteilungen gegeben:

  • Hinweis zur Einladung von Sitzungen / Sitzungsunterlagen
  • Festsetzung Oberflächenentwässerung der gemeindeeigenen Straßen
  • Wettbewerb „grüne Stadt – grünes Dorf“
  • Haushaltsgenehmigung 2024 erteilt
  • Sachstandsinformationen zur Sanierung des Hallenbodens