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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 34/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Polch-Ruitsch

Landesimmissionsschutzgesetz regelt den Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Motorkettensägen und Co.

Alljährlich mit Beginn des Frühjahrs häufen sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld die Anfragen zum Betrieb von lärmerzeugenden Geräten wie Rasenmäher, Freischneider, Motorkettensägen und Co. Wann dürfen sie betrieben werden? Wann müssen sie ruhen? Hier die Hinweise des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Maifeld:

Der Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten ist im Landesimmissionsschutzgesetz geregelt. Danach dürfen solche Krachmacher an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden. An Werktagen ist die Mittags- und Nachtruhe einzuhalten. Das heißt, gemäht werden darf nur werktags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 20 Uhr.

Das Betriebsverbot am Mittag gilt jedoch nicht für Maschinen und Geräte, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden.

Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler unterliegen Sonderregelungen und dürfen an Werktagen in der Mittagszeit sowie von 17 bis 9 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden.

Auf Grund von Anfragen beim Ortsbeirat, bitte ich, auch in unserem kleinen Dorf Ruitsch um Beachtung.

Günter Martin
Ortsvorsteher