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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 34/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 8. Änderung „In der Konn vor May“, Stadt Polch

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes „In der Konn vor May“ wird gemäß Beschlussfassung des Stadtrates von Polch vom 12.05.2026 und vom 23.06.2026 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB durchgeführt.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die Nachnutzung des ehemaligen Sportplatzes in der Aspelerstraße in Form von überwiegender Wohnbebauung sowie für nicht störende gewerbliche Nutzungen bzw. sonstige gesundheitliche und soziale Zwecke, wie z.B. Arztpraxen, Senioren-Wohnanlage, bauplanungsrechtlich ermöglicht werden.

Gemäß Beschlussfassung des Stadtrates vom 23.06.2026 wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes „In der Konn vor May“ erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes 8. Änderung „In der Konn vor May“ der Stadt Polch kann mit

den Textfestsetzungen,

der Begründung,

dem Satzungsentwurf,

dieser Bekanntmachung,

dem Geotechnischen Bericht,

der Verkehrsplanerischen Begleituntersuchung,

dem Schalltechnischen Gutachten,

dem Fachbeitrag Artenschutz,

der Ausnahmegenehmigung CEF-Maßnahmen,

der Dokumentation Umsetzung von CEF-Maßnahmen,

der Biotoptypenkartierung,

dem Entwurf der Entwässerungsplanung und

dem Fachbeitrag Wasserhaushaltsbilanz

in der Zeit vom

31.08.2026 bis einschl. 02.10.2026

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de Leben & Infrastruktur > Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen > Bauleitplanung > Bebauungsplan 8. Änderung „In der Konn vor May“, Polch) eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) einsehbar.

Zusätzlich liegen die o. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Nebengebäude Kirchstraße 5 im Zimmer K.004, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8. Änderung „In der Konn vor May“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

 

Hinweise:

1.

Während der Offenlage kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

2.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse Achim.Wierschem@maifeld.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

3.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56751 Polch, 17.08.2026
Stadt Polch
Gerd Klasen
Stadtbürgermeister