Titel Logo
Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 35/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Maifeld

Genehmigung gemäß § 6 BauGB der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Ortsgemeinde Lonnig „Wohnen mit Pferden“

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat mit Bescheid vom 22.08.2022, Az.: 63 P 610-12, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld für den Bereich der Ortsgemeinde Lonnig „Wohnen mit Pferden“, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit nachfolgendem Wortlaut genehmigt:

„Die von Ihnen am 21.06.2022 beantragte Genehmigung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld wird hiermit gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353, 1358) in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung zum BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008, S. 22) erteilt:

Mit dieser Bekanntmachung wird die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld für den Bereich der Ortsgemeinde Lonnig „Wohnen mit Pferden“ wirksam.

Jedermann kann die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 217 während der üblichen Dienststunden

- montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

- freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Pellenz, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

In den abgebildeten Übersichtsplänen (unmaßstäblich) ist die Lage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld für den Bereich der Ortsgemeinde Lonnig „Wohnen mit Pferden“ dargestellt.

Polch, den 24.08.2022 — Torsten Welling
Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld — Erster Beigeordneter