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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 35/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wierschem für das Jahr 2023 vom 28.08.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  441.768,00 EUR

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  486.247,00 EUR

der Jahresfehlbetrag auf  —  -44.479,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  —  -19.616,00 EUR

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  119.450,00 EUR

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  67.700,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  51.750,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -31.934,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für

zinslose Kredite  —  0,00  — EUR

verzinste Kredite  —  0,00 EUR

zusammen auf  —  0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folge festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  345,00 v.H.

Grundsteuer B auf  —  465,00 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  380,00 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  26,00 EUR

für den zweiten Hund  —  36,00 EUR

für jeden weiteren Hund  —  48,00 EUR

für gefährliche Hunde nach Maßgabe der Verordnung:

Für gefährliche Hunde  —  200,00 EUR

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 537.139,14 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorjahr) beträgt 417.916,14 EUR und zum 31.12.2023 (Haushaltsjahr) 373.437,14 EUR.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 EUR überschritten werden.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00. EUR sind einzeln darzustellen.

Wierschem, den 28.08.2023
Michael Kopp, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit bekannt gemacht. Von Seiten der Aufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 06.01.2023 folgende Anmerkungen gemacht:

I. Zur Haushalts- und Finanzlage

1. Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt 2023 lässt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 44.479,00 EUR erwarten. Dabei stehen den erhöhten Erträgen von 441.786,00 EUR (Vorjahr: 357.050,00 EUR) Aufwendungen von 486.247,00 EUR (Vorjahr: 476.273,00 EUR) gegenüber. Im Vergleich zum Haushaltsvorjahr mit einem geplanten Fehlbetrag von 119.223,00 EUR ist im Ergebnishaushalt daher mit einer deutlichen Verbesserung des Jahresergebnisses in Höhe von rd. 74.700,00 EUR zu rechnen.

Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf deutliche Mehrerträge bei den Steuern (auch durch die Erhöhung der Hebesätze) und den Schlüsselzuweisungen sowie Einsparungen bei den Personalkosten und Sachaufwendungen bei gleichzeitiger Erhöhung der Energiekosten und der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage zurückzuführen.

Für die Haushaltsfolgejahre ist durch Einsparungen bei den Sachaufwendungen und weiter steigenden Erträgen im Bereich der Gewerbesteuer, den Einkommensteueranteilen sowie den Schlüsselzuweisungen mit weiteren Reduzierungen des Fehlbetrages bis zur Annäherung an den Haushaltsausgleich zu rechnen.

Gemäß § 93 Abs. 4 GemO sind die kommunalen Gebietskörperschaften verpflichtet, ihren Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen.

Die Haushaltskonsolidierung ist für die kommunalen Haushalte eine zentrale Herausforderung. Insbesondere Gemeinden mit unausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalten sind permanent gefordert, langfristig wirksame Konsolidierungsmaßnahmen zu verwirklichen. Dies gilt auch im Bereich der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Im Rahmen eines strikten Haushaltskonsolidierungskurses sind alle gestaltbaren Möglichkeiten vorrangig zur Ausgabenreduzierung sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen, um das oberste Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt, zu erreichen.

Die tatsächlichen Entwicklungen der bisherigen Jahresergebnisse der Ortsgemeinde Wierschem lassen zudem darauf schließen, dass im jährlichen Haushaltsvollzug bei entsprechend konsequenter Anwendung des Haushaltsrechts die Rechnungsergebnisse entgegen den ursprünglichen Planungen deutlich verbessert werden. Hierauf muss auch im Haushaltsvollzug 2023 ein unbedingter Fokus gelegt werden.

2. Finanzhaushalt

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von -19.816,00 EUR (Vorjahr: -93.512,00 EUR) sowie der positive Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 51.750,00 EUR führen im Finanzhaushalt zu einem Finanzmittelüberschuss von 31.934,00 EUR (Vorjahr: Fehlbetrag 53.6620,00 EUR).

Die Investitionstätigkeit der Ortsgemeinde Wierschem beschränkt sich in diesem Jahr im Wesentlichen auf die PV-Anlage im Jugendtreff sowie die Sanierung des Daches (65.000,00 EUR). Im aktuellen Haushaltsjahr werden auch die Zuschüsse des Landes und der Verbandsgemeinde für die Toilettenanlage sowie den Feuerwehranteil des Bürgerhauses erwartet, so dass die Finanzierung der in 2023 beabsichtigten Investitionen vollständig gesichert ist.

3. Haushaltsausgleich

Ausgleich im Ergebnishaushalt

Da der Gesamtbetrag der Aufwendungen den Gesamtbetrag der Erträge übersteigt, ist der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen.

Ausgleich im Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt erreicht der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen nicht aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Der Finanzhaushalt ist damit ebenfalls nicht ausgeglichen.

Zusammenfassung

Unter Verstoß gegen § 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2023 der Ortsgemeinde Wierschem damit in der Planung nicht ausgeglichen.

Von einer Beanstandung wird jedoch abgesehen, da sowohl die bisherige als auch die weitere Finanzplanung und die Entwicklung der bisherigen tatsächlichen Jahresergebnisse von einer soliden Finanzwirtschaft der Ortsgemeinde ausgeht. Die Realsteuerhebesätze wurden auf die ab 2023 geltenden Nivellierungssätze (§ 17 LFAG) angehoben.

Durch Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen sowie höhere Erträge bei den Schlüsselzuweisungen konnten die Fehlbeträge deutlich reduziert werden. Dies wird sich auch in den Planungsfolgejahren fortsetzen.Im Finanzhaushalt wird ab 2024 ein Finanzmittelüberschuss erwartet, der zur weiteren Tilgung des Liquiditätskredites eingesetzt werden kann.

4. Verschuldung Investitionskredite

Den im Finanzhaushalt veranschlagten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 67.700,00 EUR stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 119.450,00 EUR gegenüber. Aufgrund des positiven Saldos ist die Veranschlagung eines Investitionskredites nicht erforderlich.

Bestehende Investitionskreditverbindlichkeiten werden im Haushaltjahr planmäßig in Höhe von 2.501,00 EUR getilgt. Der Bestand der Investitionskredite entwickelt sich zum Ende des Haushaltsjahres damit auf voraussichtlich 122.549,00 EUR.

Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde (Liquiditätskredite)

Die ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen können erfreulicherweise durch entsprechende Einzahlungen finanziert werden und es kann ein Überschuss von 29.433,00 EUR ausgewiesen werden, der zur Deckung der Verbindlichkeiten dient.Die zu Beginn des Haushaltjahres bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Verbandsgemeinde (73.000,00 EUR) reduzieren sich damit zum 31.12.2023 auf voraussichtlich 43.567,00 EUR.

5. Stellenplan

Die Überprüfung des Stellenplanes führt zu keinen Einwendungen.Wir weisen jedoch darauf hin, dass beim Vollzug des Stellenplanes die beamtenrechtlichen Vorschriften auf die tarifvertraglichen Bestimmungen, insbesondere entsprechende Stellenbewertungen, zu beachten sind.

II. Feststellungen:

Unbedenklichkeitsbestätigung

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltplans einschließlich des Stellenplans Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wierschem liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 04.09.2023 bis Dienstag 11.09.2023, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr - montags bis donnerstags - und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 106, öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 - 6, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wierschem, den 28.08.2023
Michael Kopp, Ortsbürgermeister