In diesem Jahr bedingt ist das Wachstum von Sträuchern und Bäumen durch die Hitze und vielen Regenfälle besonders stark.
Für Grundstückbesitzer ist das eine große Herausforderung. Die Sträucher und Bäume wachsen über die Grenzen der Grundstücke hinaus.
Eigentlich ist ein Rückschnitt in der Zeit vom 01.10.24 bis 28.02.2025 vorgesehen. Jedoch gibt es eine Verkehrssicherungspflicht auf Gemeindestrassen und klassifizierten Straßen und Feldwegen. Das bedeutet: Der Bewuchs, der in die Verkehrsfläche ragt, darf und muss auch außerhalb dieser Zeit geschnitten werden.
Das gleiche gilt auch für Bewuchs, der über die Grenze zum Nachbarn wächst. Damit Sie sich Kosten und Ärger sparen, bitte ich Sie, auf Ihren Bewuchs zu achten und ihn - wenn nötig – zurückzuschneiden.
Sollten Sie Probleme haben, dass vielleicht Ihre Zufahrt oder Wege von Sträuchern des Nachbarn zuwachsen, hilft oft ein Gespräch mit der betroffenen Person. Sollte das nicht zielführend sein, gibt es die Möglichkeit, sich an das zuständige Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Maifeld zu wenden.