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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 36/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Zentraler Omnibusbahnhof Polch“, Stadt Polch

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zentraler Omnibusbahnhof Polch“ der Stadt Polch liegt mit Textfestsetzungen, Begründung inkl. Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzrechtliche Vorabschätzung, Bestandsplan Landespflege, Auswertung Biotopwert,

Schalltechnische Immissionsprognose, Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan „Vor Geisenach/Im Bruch“, Verkehrsuntersuchung sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

18. September 2023 bis einschl. 20. Oktober 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind darüber hinaus verfügbar:

  • Gutachten zu einer schalltechnischen Immissionsprognose für den Neubau eines Zentralen Omnibusbahnhofs in Polch (Ingenieurbüro Pies vom 08.08.2022)
  • Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan „Vor Geisenach / Im Bruch“, Stadt Polch (Planungsbüro Hilgers vom März 2022)
  • Verkehrsuntersuchung Anschluss L52 in Polch (Büro lindschulte vom 26.04.2021)
  • Geotechnischer Bericht „Östliche Stadtentwicklung“ Polch (Büro Geotechnik Mittelrhein GmbH (GTM) vom 27.02.2015)
  • Untersuchungsbericht zur Versickerungsfähigkeit „Vor Geisenach / Im Bruch“, Planung Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) (Paul Simon & Partner Ingenieure (sbt) vom 31.08.2022)
  • Fachbeitrag Natur- und Artenschutz (vom Dezember 2022)
  • Umweltbericht (vom August 2023).

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zentraler Omnibusbahnhof Polch“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

1.

Während der Offenlage können Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben werden.

2.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56751 Polch, 04.09.2023 — Gerd Klasen
Stadt Polch — Stadtbürgermeister