Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zentraler Omnibusbahnhof Polch“ der Stadt Polch liegt mit Textfestsetzungen, Begründung inkl. Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzrechtliche Vorabschätzung, Bestandsplan Landespflege, Auswertung Biotopwert,
Schalltechnische Immissionsprognose, Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan „Vor Geisenach/Im Bruch“, Verkehrsuntersuchung sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
18. September 2023 bis einschl. 20. Oktober 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind darüber hinaus verfügbar:
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zentraler Omnibusbahnhof Polch“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.
Hinweise:
| 1. | Während der Offenlage können Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben werden. |
| 2. | Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. |