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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 36/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Verbandsgemeinde Maifeld - Anleinpflicht für Hunde! - Hundekot muss sofort beseitigt werden

In der Vergangenheit haben sich immer wieder insbesondere Beißvorfälle mit freilaufenden Hunden auf öffentlichen Straßen und auf dem Maifeldradweg der Verbandsgemeinde Maifeld ereignet. Dabei zeigte sich, dass die Hundehalter leider uneinsichtig sowohl gegenüber den Geschädigten als auch der örtlichen Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld aufgetreten sind.

In vielen Fällen war kein Unrechtbewusstsein auf Seiten der Hundehalter festzustellen.

Da es in jüngster Zeit vermehrt zu Anzeigen auf dem Maifeld gekommen ist und sich auch viele Hundehalter laut Rückmeldungen aus der Bevölkerung uneinsichtig zeigen, wird seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld nachstehend erneut und eindringlich auf die geltende Rechtslage hingewiesen:

Nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen sowie auf dem Maifeld-Radweg nur angeleint ausgeführt werden!

Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.

Zusätzlich wurde beanstandet, dass Hunde rücksichtsloser Hundehalter öffentliche Straßen durch Hundekot stark verunreinigen. Halter und Führer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentliche Anlagen und Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer in gleicher Weise verpflichtet. Diese Regelungen gelten natürlich auch für den Maifeld-Radweg.

Das Nichtbeachten dieser vorgenannten Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Anzeigen gegen etwaige Verursacher werden beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld (ordnungsamt@maifeld.de) entgegengenommen und bearbeitet.