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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 36/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen - Bericht über die Sitzung des Stadtrates Polch vom 16.07.2025

Top-Nr.: 1

Einwohnerfragestunde

Top-Nr.: 2

Antrag der CDU-Fraktion auf Sachstandsmitteilung zum Bebauungsplan zur Weiterentwicklung der Fa. Niesmann Caravaning

Das Gremium nimmt Kenntnis.

Top-Nr.: 3

Antrag der CDU-Fraktion auf Sachstandsmitteilung bezüglich der Bestandsgebäude auf dem Sportplatz "Aspeler Straße"

Das Gremium nimmt Kenntnis und beschließt:

1.

Alle Kosten im neu zu errichtenden Sportlerheim im Leo-Schönberg-Station trägt die Stadt Polch. Hierzu gehören insbesondere: Steuern, Abgaben, Gebühren und Versicherungen sowie sämtliche Verbrauchskosten wie Strom, Gas, Wasser usw. Zudem werden auch die laufenden Verbrauchskosten des bereits vorhandenen, kleinen Sportlerheims durch die Stadt Polch getragen.

2.

Hauptnutzer des neu zu errichtenden Sportlerheims im Leo-Schönberg-Stadion wird der VfB Polch. Allen anderen Sportvereinen der Stadt Polch wird ebenfalls ein Nutzungsrecht für sportliche Veranstaltungen eingeräumt. Diese sind frühzeitig im Vorfeld mit der Stadt Polch und dem VfB Polch abzustimmen. Über die ausnahmsweise Nutzung entscheidet im Streitfall die Stadt Polch. Zudem sind die Räumlichkeiten analog der v. g. Regelung für Schulsportfeste zur Verfügung zu stellen.

3.

Für das bereits auf dem Gelände des Leo-Schönberg-Stadions befindliche und durch den VfB Polch errichtete kleine Sportlerheim sind verwaltungsseitig vertragliche Regelungen zu fassen, die Folgendes beinhalten: Für den Fall der Veräußerung des Grundstücks und / oder der Pachtkündigung durch die Stadt Polch, ist der VfB Polch in der Höhe für das jetzige kleine Sportlerheim zu entschädigen, die der Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramts Osteifel-Hunsrück zum Veräußerungs- und / oder Pachtkündigungszeitpunktes feststellt.

4.

Es fällt keine Pacht für die Liegenschaften im Leo-Schönberg-Stadion an.

5.

Analog der v. g. Regelungen hinsichtlich der Übernahme von laufenden Kosten, Abgaben, Pacht usw. ist mit dem Sportlerheim auf dem Sportplatz in Ruitsch und dem SV Ruitsch-Kerben zu verfahren.

6.

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Regelungswerke bzw. Verträge aufzusetzen und den Gremien zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 4

Wohnbauliche Entwicklung der Stadt Polch – Neubaugebiet „Am St. Georgenbach“a) Antrag der CDU-Fraktionb) Antrag der FWG-Fraktion

Das Gremium nimmt Kenntnis.

Top-Nr.: 5

Kostenbeteiligung der Stadt Polch an der Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage für das Baugebiet "Am St. Georgenbach"

Das Gremium nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, sich in Höhe der vom Abwasserwerk Maifeld ermittelten Kosten von rd. 500.000,00 EUR an der Herstellung der Abwasseranlagen für das Neubaugebiet „Am St. Georgenbach“ im Rahmen des Verursacherprinzips zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Top-Nr.: 6

Antrag der FWG-Fraktion zum Sachstand Erweiterung „Industriegebiet im Gohl“

Das Gremium nimmt Kenntnis.

Top-Nr.: 7

Antrag der FWG-Fraktion auf Sachstandsmitteilung zur Gewerbeflächenpotenzialanalyse für die Stadt Polch

Das Gremium nimmt Kenntnis.

Top-Nr.: 8

Ergänzung des Straßenausbauprogramms für den Ausbau der August-Horch-Straße, Polch

Das Gremium beschließt, die im Sachverhalt aufgeführten und bautechnisch erforderlichen aktuellen Ergänzungen beim Ausbau der August-Horch-Straße in das bestehende und beschlossene Straßenausbauprogramm aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 9

Grundsatzbeschluss zur Vereinsförderung

Das Gremium fasst folgenden Grundsatzbeschluss zur Förderung der Vereinsarbeit:

Die Stadt Polch gewährt örtlichen Vereinen einen Zuschuss in Höhe von

  • 50 % der Mietkosten für Veranstaltungszelte sowie
  • 100 % der Mietkosten für Toilettenanlagen

bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen, die in der Stadt Polch oder den zugehörigen Stadtteilen durchgeführt werden.

Der Gesamtzuschuss wird auf 5.000,00 EUR pro Verein und Veranstaltung gedeckelt.

Die Zuschüsse werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Dem Antrag ist ein entsprechender Kostennachweis beizufügen.

Die Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Polch sollen dahingehend ergänzt werden und dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 10

Bauangelegenheiten / Bauanträge

Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

Top-Nr.: 11

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen