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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 37/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gappenach für das Jahr 2022 vom 06.09.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  348.015,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  402.831,00 EUR

der Jahresfehlbetrag auf  —  -54.816,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  -31.183,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  740.050,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  105.800,00 EUR

der Saldo der ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  634.250,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -602.250,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für

zinslose Kredite  —  0,00 EUR

verzinste Kredite  —  0,00 EUR

zusammen auf  —  0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folge festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  330,00 v.H.

Grundsteuer B auf  —  365,00 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  365,00 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  20,00 EUR

für den zweiten Hund  —  40,00 EUR

für jeden weiteren Hund  —  60,00 EUR

Für gefährliche Hunde nach Maßgabe der Verordnung  —  300,00 EUR

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 638.634,30 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Haushaltsvorjahr) beträgt 589.498,30 EUR und zum 31.12.2022 (Haushaltsjahr) 534.682,30 EUR.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 EUR überschritten werden.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 EUR sind einzeln darzustellen.

Gappenach, den 06.09.2022 — Udo Heinemann
 — Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Von Seiten der Aufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 16.03.2022 folgende Anmerkungen gemacht:

I. Zur Haushalts- und Finanzlage

1. Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt 2022 lässt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 54.816,00 EUR erwarten. Dabei stehen den Erträgen von 348.015,00 EUR Aufwendungen von 402.831,00 EUR gegenüber. Gegenüber dem Haushaltsvorjahr mit einem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 49.136,00 EUR ist mit einer leichten Verschlechterung des Jahresergebnisses in Höhe von rund 5.600,00 EUR zu rechnen. Die Verschlechterung ist auf Mehraufwendungen für die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage, eine Reduzierung der Schlüsselzuweisung A und eine Steigerung der Aufwendungen für die Unterhaltung der Gebäude und Außenanlagen zurückzuführen, die durch die Mehrerträge bei der Einkommensteuer nicht vollständig ausgeglichen werden können.

Positiv ist erneut festzustellen, dass das Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2020 einen Jahresüberschuss von 21.309,00 EUR statt einem geplanten Jahresfehlbetrag von 54.404,00 EUR ausweist, eine deutliche Verbesserung gegenüber der Planung von fast 75.700,00 EUR.

2. Finanzhaushalt

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von -31.683,00 EUR sowie der positive Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 634.250,00 EUR führen im Finanzhaushalt zu einem deutlichen Finanzmittelüberschuss von 602.567,00 EUR (Vorjahr: Fehlbetrag 93.646,00 EUR).

Der Überschuss resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung der Baugrundstücke und wird zur Tilgung der Liquiditätskredite (rund 150.000,00 EUR) und zur Finanzierung des Mittelübertrages aus 2021 herangezogen.

Auch in den Haushaltsfolgejahren ist mit Finanzmittelüberschüssen zu rechnen. Darüber hinaus sind ab 2023 keine Einzahlungen aus Investitionskrediten veranschlagt; ebenfalls können freie Finanzspitzen als Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ausgewiesen werden.

Die Investitionstätigkeit der Ortsgemeinde Gappenach beschränkt sich in diesem Jahr auf die Fertigstellung des Baugebietes Burgweg (80.000,00 EUR), die Anlegung eines Gräberfeldes (10.000,00 EUR) sowie die Anschaffung eines Rasenmähers (12.500,00 EUR).

Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen erfolgt in voller Höhe über die Einnahmen aus der Veräußerung der Baugrundstücke (740.000,00 EUR).

3. Haushaltsausgleich

Ausgleich im Ergebnishaushalt

Da der Gesamtbetrag oder Aufwendungen den Gesamtbetrag der Erträge übersteig, ist der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen.

Ausgleich im Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen nicht aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Der Finanzhaushalt ist damit ebenfalls nicht ausgeglichen.

Zusammenfassung

Unter Verstoß gegen §93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2022 der Ortsgemeinde Gappenach damit in der Planung nicht ausgeglichen. Gleichwohl wird unter Bezug auf die Neufassung der Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung (VV zu § 18 GemHVO-VV) von einer Beanstandung abgesehen.

Um dem Verstoß gegen §93 Abs. 4 GemO zu begegnen, steht die Ortsgemeinde hinsichtlich der erforderlichen Einnahmeoptimierung dennoch in der Pflicht, die ihr zur Verfügung stehenden Ertragsmöglichkeiten vollständig abzuschöpfen. Dabei kommt u.a. der Erhebung der kommunalen Hebesätze eine zentrale Bedeutung bei der Finanzierung ihrer Aufgaben zu. Die Ortsgemeinde weist derzeit Steuerhebesätze just in Höhe der Nivellierungssätze aus.

Die aktuelle Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz bedingt neben einer aufgabenrechten Finanzausstattung durch das Land bei einer hohen Liquiditätsverschuldung der Ortsgemeinden, dass die Kommunalaufsicht nicht akzeptieren soll, „dass die Realsteuerhebesätze weiterhin auf oder nur knapp über den Nivellierungssätzen liegen“. Insbesondere sei zu bedenken, „dass sich die Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinden nach der Rechtsprechung nicht an den Nivellierungssätzen, sondern am Finanzbedarf der jeweiligen Gemeinde orientieren müssen. Verfassungsrechtlich zulässig sind Hebesätze weit oberhalb der Nivellierungssätze“.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass nach der bevorstehenden Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs mit einer Erhöhung der Nivellierungssätze zu rechnen sein wird.

4. Verschuldung

Investitionskredite

Den im Finanzhaushalt veranschlagten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 105.800,00 EUR stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 740.050,00 EUR gegenüber. Aufgrund des geplanten Überschusses ist die Aufnahme eines Investitionskredites nicht erforderlich. Bestehende Investitionskreditverbindlichkeiten werden im Haushaltsjahr planmäßig in Höhe von 3.978,00 EUR getilgt. Betrugen die Investitionskredite zu Beginn des Haushaltsjahres 119.104 ,00 EUR, entwickelt sich der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres damit auf voraussichtlich 115.126,00 EUR.

Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde (Liquiditätskredite)

Der nach Abzug der Tilgung verbleibende Finanzmittelüberschuss (598.589,00 EUR wird zum Ausgleich der bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Verbandsgemeinde (rund 150.000,00 EUR) und zur Finanzierung übertragener Haushaltsmittel genutzt. Der Restbetrag von voraussichtlich 75.300,00 EUR wird als Liquiditätsreserve zur Finanzierung von Fehlbeträgen in den Folgejahren vorgehalten.

5. Stellenplan

Die Überprüfung des Stellenplans führt zu keinen Einwendungen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.Wir weisen jedoch darauf hin, dass beim Vollzug des Stellenplans die beamtenrechtlichen Vorschriften und die tarifvertraglichen Bestimmungen, insbesondere entsprechende Stellenbewertungen, zu beachten sind.

Unbedenklichkeitsbestätigung

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Gappenach liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 19.09.2022, bis Dienstag, 27.09.2022, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr – montags bis donnerstags – und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 106, öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 - 6, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Gappenach, den 06.09.2022 — Udo Heinemann
 — Ortsbürgermeister