Titel Logo
Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 38/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 5. Änderung „Am Hohlen Graben“, Ortsgemeinde Welling

Da vorliegend die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht vorbereitet oder begründet wird, keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) bestehen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, wird die Bebauungsplanänderung gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 03.03.2022 im „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB durchgeführt.

Gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 03.03.2022 wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 5. Änderung „Am Hohlen Graben“, der Ortsgemeinde Welling liegt mit Satzungsentwurf, Text und Begründung in der Zeit vom

04.10.2022 bis einschl. 04.11.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 217, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können auch für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (>Leben & Infrastruktur >Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen >Bauleitplanung >Bebauungsplan 5. Änderung „Am Hohlen Graben“, Welling) eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5. Änderung „Am Hohlen Graben“, kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

  1. Während der Offenlage können Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben werden.
  2. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
56753 Welling, 19.09.2022 — Manfred Gerner
Ortsgemeinde Welling — Ortsbürgermeister