Da es sich vorliegend um einen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB handelt, die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht begründet wird und gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß Beschlussfassung des Stadtrates vom 21.06.2022 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Gemäß Beschlussfassung des Stadtrates vom 24.02.2022 wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kalter Straße“ der Stadt Münstermaifeld liegt mit Satzungsentwurf, Textfestsetzungen, Begründung und Artenschutzrechtlicher Voruntersuchung in der Zeit vom
10.10.2022 bis einschl. 11.11.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 217, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Diese Bekanntmachung und die vor genannten Unterlagen können auch für den o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (>Leben & Infrastruktur >Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen >Bauleitplanung >Bebauungsplan „Kalter Straße“, Münstermaifeld) eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kalter Straße“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.
Hinweise: