Die überörtliche Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz aufgrund des § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 111 Landeshaushaltsordnung, umfasste die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Kerben für den Prüfungszeitraum 2018 bis 2022.
Der Ortsgemeinderat wurde vom Ortsbürgermeister in der Ratssitzung vom 11.07.2023 über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung informiert. Gemäß § 110 Absatz 5 der Gemeindeordnung sind die Prüfungsmitteilungen und etwaige Stellungnahmen der Gemeindeverwaltung an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.
Die Auslegung der Prüfungsmitteilungen erfolgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4, 56751 Polch, Zimmer 104, in der Zeit vom 02.10.2023 bis zum 11.10.2023 während der Dienststunden.