In jüngster Zeit konnte vermehrt beobachtet werden, dass die Grünflächen um den öffentlichen Parkplatz in der Maximinstraße (gegenüber des Gemeindehauses) und im Bereich links und rechts des Fußweges zum Burweg vermehrt als „Hundeklo“ benutzt werden. Ein Blick in diese Bereiche zeigt das eindeutig.
Die Gesetzeslage ist hier klar: Halter und Führer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Beide sind gleichermaßen zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen verpflichtet. Das Liegenlassen von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die beim ersten Verstoß mit einer Geldbuße von 50,00 € geahndet. Bei weiteren Verstößen wird es teurer.
Auch ist die Pflege dieser Flächen, wie etwa das Mähen, mit den gemeindeeigenen Arbeitsgeräten unter diesen Umständen für den Gemeindearbeiter nicht zumutbar.
Die Ortsgemeinde müsste also bei weiterhin rücksichtslosem Verhalten der betroffenen Hundehalter Dienstleister beauftragen, die die Pflege der Flächen dann kostspielig übernehmen. Das Geld würde an anderer Stelle im Gemeindehaushalt fehlen und eine Anpassung der Hundesteuer müsste in Betracht gezogen werden.
In Gappenach gibt es am Dorfplatz und am Heiligenhäuschen Tütenspender. Bitte nutzen Sie die darin enthaltenen Beutel für die „Geschäfte der Vierbeiner“ und entsorgen diese in der eigenen Restmülltonne.
Ich bitte um Beachtung und Mitteilung, wenn Ordnungswidrigkeiten dieser Art beobachtet werden.
Mitteilungen werden vertraulich behandelt.