Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Maifeld auf die geltende Anleinpflicht für Hunde hin.
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen sowie auf dem Maifeld-Radweg dürfen Hunde grundsätzlich nur angeleint geführt werden. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie dem Schutz von Fußgängern, Radfahrern und anderen Hundebesitzern.
Auch außerhalb bebauter Ortslagen gilt eine besondere Verpflichtung: Hunde sind unverzüglich und ohne gesonderte Aufforderung anzuleinen, sobald sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Diese Vorgabe soll Konflikte vermeiden und das sichere Miteinander in der Öffentlichkeit gewährleisten.
Die genannten Regelungen sind in der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Maifeld festgelegt und verbindlich einzuhalten.
Das Ordnungsamt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis und Rücksichtnahme.