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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 40/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 7. Änderung „Wohnen mit Pferden“, Ortsgemeinde Lonnig

Der Ortsgemeinderat von Lonnig hat in der Sitzung am 18.06.2026 die Einleitung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen mit Pferden“ gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Anlass der Änderungsplanung ist, die geltende textliche Festsetzung Nr. 1.3 zur Zulässigkeit von Wetterschutzeinrichtungen, Scheunen und Gerätelagern an die tatsächlichen Gegebenheiten im Plangebiet anzupassen.

Die 7. Änderung des Bebauungsplans erfolgt als textliche Bebauungsplanänderung im Rahmen einer vereinfachten Änderungsplanung nach § 13 BauGB, da durch die vorgesehene textliche Änderung die Grundzüge des Ur-Bebauungsplans nicht berührt werden.

Gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 18.06.2026 wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Die textliche Bebauungsplanänderung, die Begründung, der Satzungsentwurf und diese Bekanntmachung kann in der Zeit vom

05.10.2026 bis einschl. 06.11.2026

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (Leben & Infrastruktur > Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen Bauleitplanung > Bebauungsplan 7. Änderung „Wohnen mit Pferden“, Lonnig) eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die o. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Außenstelle Kirchstraße 5, Zimmer K.003, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7. Änderung „Wohnen mit Pferden“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

 

Hinweise:

1

.

Während der Offenlage können Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben werden.

2.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

3.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56295 Lonnig, 24.09.2026
Ortsgemeinde Lonnig
Stefan Dörr
Ortsbürgermeister