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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 41/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Satzung vom 15.06.2023 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Lonnig in der Verbandsgemeinde Maifeld vom 10.03.2022

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für

Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird in Ziffer I a) und b) wie folgt geändert:

a)

Reihengrab  —  195,00 EUR

b)

Urnenreihengrab  —  175,00 EUR

Ziffer IV. Überlassen und Verlegen der Plattenbeläge und Erstellung des Betonsockels

wird gestrichen

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

56295 Lonnig, 15.06.2023 — Stefan Dörr
Ortsgemeinde Lonnig — Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.