Titel Logo
Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 41/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Am Leyhof“, Ortsgemeinde Lonnig

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Leyhof“ wird gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates von Lonnig vom 15.12.2022 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB durchgeführt.

Gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 21.09.2023 wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Leyhof“ der Ortsgemeinde Lonnig liegt mit Satzungsentwurf, Textfestsetzungen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand August 2023), Landespflegerischer Bestandsplan (Stand März 2023) und Begründung in der Zeit vom

23.10.2023 bis einschl. 24.11.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können auch für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (>Leben & Infrastruktur >Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen >Bauleitplanung >Bebauungsplan „Am Leyhof“, Lonnig) eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Leyhof“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

1.

Während der Offenlage kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

2.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56295 Lonnig, 06.10.2023 — Stefan Dörr
Ortsgemeinde Lonnig — Ortsbürgermeister