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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 41/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld

Der Verbandsgemeinderat Maifeld hat mit Beschluss vom 26.09.2024 entschieden, in folgenden Gemeinden Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auszuweisen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern:

Stadt Polch

nördlich der Autobahn A 48, Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (ca. 26,70 ha)

Stadt Polch

Gewerbegebiet „Im Gohl II“, Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlicher Fläche (ca. 16,00 ha)

Stadt Polch

südlich des Ortsteils Nettesürsch, Neudarstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf landwirtschaftlicher Fläche und Gehölzbeständen, Hecken(ca. 23,30 ha)

Stadt Polch

östlich von Mayen-Alzheim und nördlich der Autobahn A 48, Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche, gewerblicher Baufläche und Gehölzbestände, Hecken in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (ca. 26,3 ha)

Stadt Polch

östlich von Mayen-Alzheim und südlich der Autobahn A 48, Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (ca. 30,00 ha)

Ortsgemeinde Einig

westlich der Ortsgemeinde und östlich an der Autobahn A 48, Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (ca. 12,00 ha)

Ortsgemeinde Gering

westlich der Ortsgemeinde und östlich an der Autobahn A 48, Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (ca. 17,5 ha)

Stadt Münstermaifeld

südöstlich des Stadtteils Metternich, Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (ca. 43,50 ha)

Ortsgemeinde Wierschem

südlich der Ortsgemeinde, Umwandlung von Sonderbaufläche „Golf- und Reitsport“ in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (ca. 34,60 ha)

Die Planungen beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Gebiete (unmaßstäblich):

1. Stadt Polch – nördlich der Autobahn A 48

2. Stadt Polch – Gewerbegebiet „Im Gohl II“

3. Stadt Polch – südlich des Ortsteils Nettesürsch

4. Stadt Polch - östlich von Mayen-Alzheim und nördlich der Autobahn A 48

5. Stadt Polch - östlich von Mayen-Alzheim und südlich der Autobahn A 48

6. Ortsgemeinde Einig - westlich der Ortsgemeinde und östlich an der Autobahn A 48

7. Ortsgemeinde Gering - westlich der Ortsgemeinde und östlich an der Autobahn A 48

8. Stadt Münstermaifeld, Stadtteil Metternich - südöstlich des Stadtteils Metternich

9. Ortsgemeinde Wierschem - südlich der Ortsgemeinde

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit, auch Kinder und Jugendliche, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans können vom 14.10.2024 bis einschließlich 24.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 301, eingesehen werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung sind montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können für den o. g. Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (-{{gt}}Leben & Infrastruktur -{{gt}}Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen -{{gt}}Bauleitplanung -{{gt}}38. Änderung des Flächennutzungsplanes eingesehen werden.

56751 Polch, 27.09.2024
Verbandsgemeinde Maifeld
Maximilian Mumm
Bürgermeister