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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 41/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Pillig - Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Auf der Wegscheide“, Ortsgemeinde Pillig

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf der Wegscheide“ der Ortsgemeinde Pillig liegt mit Satzungsentwurf, Textfestsetzungen und Begründung inkl. Umweltbericht, Biotop- und Nutzungstypenplan, umweltbezogene Informationen (nach untenstehender Auflistung) und umweltrelevanten Stellungnahmen (nach untenstehender Auflistung) und dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

13.10.2025 bis einschl. 14.11.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (Leben & Infrastruktur – Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen – Bauleitplanung – Bebauungsplan „Auf der Wegscheide“, Ortsgemeinde Pillig) eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die o. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 304, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Die Begründung zum Bebauungsplan, einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie der Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB, enthält unter anderem Ausführungen zu:

Schutzgut Boden/Fläche

  • Aussagen zu Lage, Relief, Geologie und Bodenart
  • Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
  • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
  • Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Wasser

  • Aussagen zu vorhandenen Gewässern und Wasserschutzgebieten, sowie dem Wasserhaushalt
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
  • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
  • Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen
  • Erläuterung der geplanten Gebietsentwässerung

Schutzgut Luft und klimatische Faktoren

  • Aussagen zum Lokalklima
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
  • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
  • Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Tiere und Pflanzenwelt, Biologische Vielfalt und Landschaft

  • Aussagen zur Bestandssituation
  • Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z.B. Natura 2000-, FFH- u. VSG-Gebiete)
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
  • Erfassung und Beschreibung der im Plangebiet vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen
  • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
  • Ermittlung/Bewertung artenschutzrechtlicher Belange, zusammenfassende Darlegung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Vorprüfung zum Bebauungsplan
  • Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

  • Aussagen zur Bestandssituation
  • Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne
  • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
  • Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen

  • Aussagen zur aktuellen Bestandssituation
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
  • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
  • Erläuterungen zum Immissionsschutz und zur Emissionsvermeidung
  • zusammenfassende Darlegung der Ergebnisse des eingeholten Immissionsschutzgutachtens; Angaben zur Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung und zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern

Schutzgut Sachwerte und kulturelles Erbe

  • Aussagen zur Bestandssituation
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
  • Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen
  • Ausführungen zu Denkmalschutz und Archäologie

Ergänzend zu vorstehend genannten Angaben sind dem Umweltbericht zu entnehmen:

  • Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung des Vorhabens
  • Ermittlung und Bewertung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter sowie deren Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen und Summationswirkungen
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung des Plan-Vorhabens (Hinweise zum Monitoring)
  • Zusammenfassung des Umweltberichts in allgemein verständlicher Form

Folgende Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen liegen im Beteiligungsverfahren vor:

Immissionsgutachten „Schallprognose zur L 110 gemäß DIN 18005“ Bebauungsplan „Auf der Wegscheide“, Pillig.“, Henneker Zillinger Beratende Ingenieure PartG mbB, 26.05.2025

  • Ermittlung und Bewertung der von den geplanten Nutzungen des Bürger- und Feuerwehrhauses ausgehenden Lärmemissionen sowie Festlegung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen.

Artenschutzrechtliche Vorprüfung, ob Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG für planungsrelevante Arten für den Bebauungsplan „Auf der Wegscheide“ in Pillig vorliegen, 17.06.2025

  • Orientierende Bestandserhebung mit mehrfachen Ortsbegehungen, Relevanzprüfung planungsrelevanter Arten auf Basis der Biotopausstattung und Umfelddaten.
  • Für europäische Vogelarten keine Fortpflanzungs-/Ruhestättenfunktion und nur geringe Bedeutung als Nahrungshabitat; bodenbrütende Offenlandarten (u. a. Feldlerche) im Plangebiet ausgeschlossen. Fledermäuse: keine Quartiere, geringe Jagdhabitat-Eignung. Reptilien/Amphibien: aufgrund fehlender Strukturen/Gewässer nicht betroffen. Sonstige streng geschützte Säugetiere (u. a. Haselmaus, Wildkatze, Luchs) können ausgeschlossen werden.
  • Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1–3 BNatSchG werden nicht ausgelöst; weitergehende faunistische Untersuchungen sind nicht erforderlich.
  • Hinweise zu allgemeiner Vermeidungs-/Minimierungspraxis.

Baugrunduntersuchung (Geotechnischer Bericht), GUG Gesellschaft für Umwelt- und Geo-technik mbH „für den Neubau eines Bürger- und Feuerwehrhauses an der L 110 in Naunheim-Pillig“, 17.03.2025

  • Erkundung der Baugrundverhältnisse mittels Rammkernsondierungen, Bohrungen und Laboranalysen zur Beurteilung von Tragfähigkeit, Versickerungsfähigkeit und Frostempfindlichkeit der Böden.
  • Ableitung von Empfehlungen zu Baugrubensicherung, Bodenverbesserung, Abdichtung, Erdplanum, Sohlstabilisierung sowie zum Einbau von Bodenpolstern und zur Wasserhaltung.

Wasserhaushaltsbilanz Neubaugebiet „Auf der Wegscheide“ gemäß Merkblatt DWA-M 102-4, KARST Ingenieure GmbH, 28.08.2025

  • Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt (Direktabfluss, Grundwasserneubildung, Verdunstung), sowie Prüfung der Entwässerungskonzeption im Trennsystem.
  • Darstellung von Maßnahmen / Empfehlungen zur Förderung der Verdunstung (u. a. Dachbegrünung, Bäume, Zisternennutzung, wasserdurchlässige Beläge) zur Annäherung der Wasserhaushaltsbilanz an den natürlichen Zustand.

Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

  • Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Mayen, Gesundheitsamt, 24.03.2025 (Hinweise zur Nutzung von Brauchwasseranlagen für Oberflächenwasser nach § 13 Abs. 4 TrinkwV; Verweis auf erforderliche Verwechslungsfreiheit der Installationen. Hinweis auf das noch ausstehende Schallgutachten sowie die vorgesehene Festsetzung einer Schallschutzfläche)
  • Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Koblenz, 9.70 Naturschutz, Wasserwirtschaft, 07.04.2025 (Hinweis auf die Konkretisierung der Kompensationsmaßnahmen; Verweis auf die nicht umgesetzte Kompensationsfläche des Bebauungsplans „Lindenallee“; Anmerkungen zur Berücksichtigung eines Timelag-Faktors gemäß Praxisleitfaden zur Eingriffsfolgenbewältigung; Hinweis auf Bewertungsansätze bei der Eingriffsbilanzierung.)
  • Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Koblenz, 9.70 Naturschutz, Wasserwirtschaft, 08.04.2025 (wasserwirtschaftliche und bodenschutzrechtliche Beurteilung des Plangebiets (keine Betroffenheit von wasserschutzbezogenen Schutzgebieten), Hinweise zur Konkretisierung der Entwässerungsplanung; Empfehlung zur ortsnahen Versickerung unbelasteter Niederschlagswässer gemäß § 55 Abs. 2 WHG unter Beachtung der DWA-Regelwerke; Anmerkungen zu Bodenschutz und Ersatzbaustoffverordnung; Hinweise zur Löschwasserversorgung, Schmutzwasser sowie zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge.)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Koblenz, 10.04.2025 (Hinweis auf das Erfordernis der Vorlage einer Wasserhaushaltsbilanz gemäß DWA-M 102-4; Hinweise zur ortsnahen Versickerung und zur Starkregenvorsorge sowie zur Notwendigkeit eines Entwässerungskonzeptes.)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz, 25.04.2025 (Hinweise zu Boden und Baugrund; Verweis auf Anzeigepflicht von Bohrungen und geologischen Untersuchungen nach Geologiedatengesetz.)
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, 28.03.2025 (Hinweise zum ermittelten Kompensationsdefizit; Verweis auf § 15 Abs. 3 BNatSchG zur Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Hinweis auf § 4 Abs. 1 LKompVO zur frühzeitigen Einbindung der Landwirtschaftskammer; Empfehlung, vorrangig Entsiegelungs- oder Pflegemaßnahmen zu prüfen, um landwirtschaftliche Nutzflächen möglichst zu erhalten.)
  • Wasserversorgungs-Zweckverband „Maifeld-Eifel“, Mayen, 01.04.2025 (Hinweise zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung über das bestehende Leitungsnetz; Angabe zum verfügbaren Versorgungsdruck sowie zur Löschwassermenge)
  • Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Abwasserwerk Maifeld, Polch, 25.04.2025 (Hinweise zur Abwasserbeseitigung im Trennsystem; Empfehlung zur ortsnahen Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser; Empfehlung, Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen zu befestigen; Hinweis auf gedrosselte Einleitung in das Mischwassernetz im Ausnahmefall.)

Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten aus der Öffentlichkeit eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

  • Private Stellungnahme, Pillig, 31.03.2025 (Hinweise zu Lärm- und Verkehrsimmissionen, Gesundheitsbelangen, Wirksamkeit von Bepflanzungen, Schallschutzwänden und -wällen sowie zur Anordnung der Zufahrt; Anregungen zu weitergehenden Schallschutzmaßnahmen bzw. alternativer Erschließung.)

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlage- und Beteiligungsfassung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Wegscheide“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
56753 Pillig, 30.09.2025
Ortsgemeinde Pillig
Horst Klee
Ortsbürgermeister