Die Stadt Münstermaifeld wurde in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren-Aktive Stadt aufgenommen. Ziel dieses Programms ist es, Innenstädte und zentrale Versorgungsbereiche nachhaltig zu stärken, zu beleben und als lebenswerte Standorte weiterzuentwickeln.
Für die Umsetzung des Programms sind zunächst vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB erforderlich. Diese dienen der Analyse bestehender städtebaulicher Missstände sowie der Ermittlung der Grundlagen für eine mögliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammen- hänge sowie anzustrebende Ziele der Planung und Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden. Dabei sollen auch die Träger der öffentlichen Belange, soweit deren Interessen berührt sind, befragt werden.
Zur detaillierten Ermittlung der festgestellten Missstände werden die vorbereitenden Untersuchungen (VU) in einem zuvor festgelegten Untersuchungsgebiet durchgeführt. Durch eine umfassende Bestandsaufnahme und Analyse sollen städtebauliche Defizite im Sinne des § 136 BauGB identifiziert und bewertet werden, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Notwendigkeit städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zu schaffen.
Im Rahmen der Untersuchungen werden unter anderem der bauliche Sanierungsbedarf der Gebäude, die demografische Struktur der Bevölkerung sowie die bestehenden Nutzungen im Gebiet erfasst. Darüber hinaus werden eine Bürgerbefragung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus den vorbereitenden Untersuchungen wird ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das Konzept bündelt die identifizierten Handlungsbedarfe, definiert Ziele und Strategien für die zukünftige städtebauliche Entwicklung und dient als zentrale Planungs- und Entscheidungsgrundlage für alle weiteren Maßnahmen im Sanierungsgebiet.
Der Stadtrat der Stadt Münstermaifeld hat in seiner Sitzung vom 24.09.2026 für den Bereich „Historischer Stadtkern“ die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB beschlossen.
Mit der Durchführung der notwendigen Untersuchungen hat die Stadt Münstermaifeld das Planungsbüro Stadt-Land-plus GmbH aus Boppard-Buchholz beauftragt. Das Planungsbüro wird – soweit erforderlich - mit in Frage kommenden Eigentümern, Mietern und Pächtern Kontakt aufnehmen und die notwendigen Erhebungen durchführen. Diese Erhebungen sind Voraussetzung für eine spätere förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch eine besondere Sanierungssatzung.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 141 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht. Gleichzeitig wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen. Danach sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt oder ihrem Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung der Durchführung der Sanierung erforderlich sind. Im Rahmen dieser vorbereitenden Untersuchung sollen die Berechtigten frühzeitig über die allgemeinen Ziele der möglichen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen informiert werden; eine entsprechende Informationsveranstaltung wird hierzu rechtzeitig angekündigt.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes! Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
Münstermaifeld, 30.09.2026
gez. Erich Krämer
Stadtbürgermeister