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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 42/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Auf dem alten Garten“, Ortsgemeinde Einig

Die Ortsgemeinde Einig hat auf Anfrage eines privaten Vorhabenträgers die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem alten Garten“ in ihrer Sitzung am 08.11.2021 beschlossen.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll nunmehr Baurecht für rund 24 freistehende Einfamilienhäuser am nordwestlichen Rand der Siedlungsbebauung von Einig geschaffen werden. Ziel ist demgemäß die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Der vorliegende Geltungsbereich beläuft sich auf rund 1,9 ha und überplant die Flurstücke 11/2, 12/4, 39/2 sowie das Flurstück 12/2 teilweise, in der Flur 8, Gemarkung Einig.

Hinsichtlich der planungsrechtlichen und städtebaulichen Situation erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13 b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erzielen. Das Baugebiet soll hinsichtlich der Nutzung und Dimensionierung der Baukörper eine ortsverträgliche Erweiterung der Gemeinde darstellen und sich in das Orts- und Landschaftsbild einfügen. Entsprechend den vorstehenden Ausführungen ist das Ziel der vorliegenden Bauleitplanung die Schaffung von Baurecht für eine Wohnnutzung in direkter Angrenzung an den Siedlungsbestand.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates Einig vom 17.01.2022 wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gleichzeitig durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus nachfolgend abgedrucktem Plan ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem alten Garten“, der Ortsgemeinde Einig liegt mit Textfestsetzungen und Begründung in der Zeit vom 21.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 217, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Die vorgenannten Unterlagen können für den oben genannten Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (- Leben & Infrastruktur - Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen - Bauleitplanung - Bebauungsplan „Auf dem alten Garten“, Einig) eingesehen werden.

Während der oben genannten Frist besteht Gelegenheit, sich zum Planvorentwurf zu äußern.

56751 Einig, den 14.10.2022 — Hans Münch
Ortsgemeinde Einig — Ortsbürgermeister