Die überörtliche Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz aufgrund des § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 111 Landeshaushaltsordnung, umfasste die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Ochtendung für den Prüfungszeitraum 2018 bis 2022.
Der Ortsgemeinderat wurde vom Ortsbürgermeister in der Ratssitzung vom 19.09.2024 über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung sowie über die Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld zum Prüfbericht informiert. Gemäß § 110 Absatz 5 der Gemeindeordnung sind die Prüfungsmitteilungen und etwaige Stellungnahmen der Gemeindeverwaltung an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.
Die Auslegung der Prüfungsmitteilungen und der Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld erfolgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4, 56751 Polch, Zimmer 104, in der Zeit vom 07.11.2024 bis zum 15.11.2024 während der Dienststunden.