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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 44/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gappenach für das Jahr 2023 vom 27.10.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  397.192,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  408.730,00 EUR

der Jahresfehlbetrag auf  —  -11.538,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  5.750,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  116.796,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  147.300,00 EUR

der Saldo der ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  -30.504,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  24.754,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für

zinslose Kredite  —  0,00 EUR

verzinste Kredite  —  0,00 EUR

zusammen auf  —  0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folge festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  345,00 v.H.

Grundsteuer B auf  —  465,00 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  380,00 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  20,00 EUR

für den zweiten Hund  —  40,00 EUR

für jeden weiteren Hund  —  60,00 EUR

für gefährliche Hunde nach Maßgabe der Verordnung  —  300,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 589.498,30 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorjahr) beträgt 534.682,30 EUR und zum 31.12.2023 (Haushaltsjahr) 523.144,30 EUR.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 EUR überschritten werden.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00. EUR sind einzeln darzustellen.

Gappenach, den 27.10.2923 — Udo Heinemann
 — Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Von Seiten der Aufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 08.05.2023 folgende Anmerkungen gemacht:

I. Zur Haushalts- und Finanzlage

Es wurde geprüft, ob der Haushalt ausgeglichen ist, ob die Tilgung im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden kann, wie hoch die Prokopfverschuldung ist und ob eine Konsolidierungspflicht besteht. Darüber hinaus wurde die Betrachtung einbezogen, in welchem Maße die Realsteuerhebesätze den vom Land angesetzten Nivellierungswerten entsprechen, wie die Investitionstätigkeit aussieht, ob und in welcher Höhe freiwillige Ausgaben getätigt und Konsolidierungshilfen in Anspruch genommen worden sind.

Die Festsetzung der gemeindlichen Hebesätze ermöglich es der Gemeinde unter gewissen Einschränkungen ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden, ohne ihren Verpflichtungen in Bezug auf die haushaltsrechtlichen Vorschriften aus den Augen zu verlieren. Dabei können etwa die Existenz „freier Spitzen“, die Belastungen aus Kreditaufnahmen, die Rücklagenbestände, das verwertbare Vermögen und die Finanzplanung in der Bewertung berücksichtigt werden.

1. Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt 2023 lässt einen geringfügigen Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.538,00 EUR erwarten. Dabei stehen deutlich gestiegenen Erträgen von 397.192,00 EUR ebenfalls erhöhte Aufwendungen von 408.730,00 EUR gegenüber. Im Vergleich zum Haushaltsvorjahr mit einem geplanten Jahresfehlbetrag von 54.816,00 EUR ist im Ergebnishaushalt 2023 mit einer erheblichen Verbesserung des Jahresergebnisses in Höhe von 43.278,00 EUR zu rechnen.

Der geringfügige Fehlbetrag beträgt knapp 2,9 % des Haushaltvolumens und ist nicht zu beanstanden. Die tatsächlichen Entwicklungen der bisherigen Jahresergebnisse lassen zudem darauf schließen, dass im jährlichen Haushaltvollzug bei entsprechend konsequenter Anwendung des Haushaltsrechts der Haushaltsausgleich dennoch problemlos erreicht werden kann. Hierauf muss im Haushaltsvollzug 2023 ein unbedingter Fokus gelegt werden.

Ab 2024 sowie den Folgejahren bis 2026 ist mit deutlichen Jahresüberschüssen zu rechnen.

2. Finanzhaushalt

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 5.750,00 EUR sowie der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -30.504,00 EUR führen im Finanzhaushalt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von 24.754,00 EUR.

Der Ausgleich erfolgt durch die Abnahme der ausreichenden Forderungen gegenüber der VG aus der Liquiditätsreserve. Die Aufnahme eines Investitionskredites ist nicht erforderlich. In den Haushaltsfolgejahren ist mit Finanzmittelüberschüssen zu rechnen. Darüber hinaus sind ab 2024 keine Einzahlungen aus Investitionskrediten veranschlagt; ebenfalls können freie Finanzspitzen als Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ausgewiesen werden.

Die Investitionstätigkeit der Ortsgemeinde Gappenach für das Haushaltsjahr 2023 beläuft sich auf insgesamt 147.300,00 EUR und fällt gegenüber dem Vorjahr etwas höher aus (2022 105.800,00 EUR). Im Schwerpunkt sind folgende Investitionsmaßnahmen Geplant: Wirtschaftsweg Richtung Neumühle und Umgestaltung Friedhof.

Die Finanzierung erfolgt in voller Höhe aus vorhandenen liquiden Mitteln, so dass auch in diesem Jahr keine Kreditaufnahme erforderlich ist.

Hier zeigt sich der konsequente und verantwortliche Wille zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Sinne der Generationengerechtigkeit und zukunftsgerichteter Investitionen. Das Haushaltsrecht erfordert eine konsistente Nachhaltigkeitsstrategie, die zwar vordergründig auf die Haushaltsführung und Einhaltung des Haushaltsausgleichs ausgerichtet ist, jedoch den strategischen Aspekt von Ökonomie, sozialem Zusammenhalt und Ökologie auch für die Zukunft beinhaltet (Generationengerechtigkeit und Enkeltauglichkeit).

Daher sind insbesondere bei Investitionen nicht nur der aktuelle Finanzierungsaspekt, sondern auch die für die weiteren Lebenszyklusphasen des Investitionsprojektes finanziellen Nachhaltigkeitsfaktoren bereits bei der grundlegenden Investitionsentscheidung sachgerecht zu berücksichtigen (Stichwort: Folgekosten).

3. Haushaltsausgleich

Ausgleich im Ergebnishaushalt

Da der Gesamtbetrag oder Aufwendungen den Gesamtbetrag der Erträge übersteig, ist der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen.

Ausgleich im Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Der Finanzhaushalt ist damit ausgeglichen.

Zusammenfassung

Unter Verstoß gegen § 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2023 der Ortsgemeinde Gappenach damit insgesamt nicht ausgeglichen.

Von einer Beanstandung wird jedoch abgesehen, da sowohl die bisherige als insbesondere auch die weitere Finanzplanung und die Entwicklung der bisherigen tatsächlichen Jahresergebnisse weiterhin von einer soliden Finanzwirtschaft der Ortsgemeinde ausgeht. Die Realsteuerhebesätze wurden auf die ab 2023 geltenden Nivellierungssätze (§ 17 LFAG) angehoben.

Der geringfügige Fehlbetrag im Ergebnishaushalt beträgt knapp 1,4 % des Haushaltsvolumens und ist unter Beachtung der Entwicklungen der bisherigen Vorjahresergebnisse im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich ausgleichbar. Darüber hinaus verfügt die Ortsgemeinde über ausreichende liquide Mittel., Das Eigenkapital ist auskömmlich.

4. Verschuldung

Investitionskredite

Den im Finanzhaushalt veranschlagten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 147.300,00 EUR stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 116.796,00 EUR gegenüber.

Der Differenzbetrag von 30.504,00 EUR wird nach der Veranschlagung durch vorhandene Rücklagen finanziert. Bestehende Investitionskreditverbindlichkeiten werden im Haushaltsjahr planmäßig in Höhe von 2.145,00 EUR getilgt.

Betrugen die Investitionskredite zu Beginn des Haushaltsjahres 115.126,00 EUR, entwickelt sich der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres damit auf voraussichtlich 112.981,00 EIUR.

Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde (Liquiditätskredite)

Der Finanzmittelfehlbetrag von 24.754,00 EUR wird durch eine Entnahme der liquiden Mittel (59.000,00 EUR) gedeckt, die sich danach zum Ende des Haushaltsjahres auf rund 32.101,00 EUR belaufen.

Auch in den Haushaltsfolgejahren 2024 kann der Finanzhaushalt ausgeglichen werden, der Überschuss wird den liquiden Mitteln zugeführt und die Ortsgmeiende wird auch in den kommenden Jahren nicht auf Investitionskredite oder Liquiditätskredite angewiesen sein.

5. Stellenplan

Die Überprüfung des Stellenplans führt zu keinen Einwendungen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass beim Vollzug des Stellenplans die beamtenrechtlichen Vorschriften und die tarifvertraglichen Bestimmungen, insbesondere entsprechende Stellenbewertungen, zu beachten sind.

Unbedenklichkeitsbestätigung

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Gappenach liegt zur Einsichtnahme vom Montag. 06.11.2023. bis Dienstag, 14.11.2023 von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr – montags bis donnerstags – und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 106, öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 – 6, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Gappenach, den 27.10.2023 — Udo Heinemann
 — Ortsbürgermeister