Der Ortsgemeinderat Gering hat in der Sitzung am 13.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Trift“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 25.08.2025 stimmte er dem Planentwurf sowie einer geringfügigen Anpassung des Geltungsbereichs zu.
Ziel der vorliegenden Planung ist die Entwicklung eines neuen Wohngebietes im nordwestlichen Randbereich der bestehenden Siedlungsfläche. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll Baurecht für ca. 22 neue Bauplätze geschaffen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus nachfolgend abgedrucktem Plan ersichtlich.
Der Bebauungsplanentwurf mit Textfestsetzungen, die Begründung inkl. Umweltbericht, der Biotop- und Nutzungstypenplan sowie der Bericht zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung liegen in der Zeit vom
03.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 301, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Die vorgenannten Unterlagen können für den oben genannten Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de ({{gt}}Leben & Infrastruktur {{gt}}Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen {{gt}}Bauleitplanung {{gt}}Bebauungsplan „Auf der Trift“, Ortsgemeinde Gering) eingesehen werden.
Während der oben genannten Frist besteht Gelegenheit, sich zum Planvorentwurf zu äußern.