Der Ortsgemeinderat von Ochtendung hat am 11.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beidseits der Koblenzer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Aufgrund einer Beschlussfassung des Ortsgemeinderates von Ochtendung am 07.04.2022 zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurde der zuvor genannte Beschluss modifiziert.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus nachfolgend abgedrucktem Plan ersichtlich.
Der Bebauungsplanvorentwurf liegt mit Textfestsetzungen, Begründung inkl. Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Bestandsplan und faunistischen Erhebungen in der Zeit vom
21.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Während des Auslegungszeitraumes besteht Gelegenheit sich zum Planvorentwurf zu äußern.