Genehmigung gemäß § 6 BauGB der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche der Ortsgemeinden Gappenach, Mertloch, Naunheim, Welling, Wierschem und der Stadt Münstermaifeld
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat mit Bescheid vom 13.10.2022, Az.: 63 P 610-12, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld für die Teilbereiche der Ortsgemeinden Gappenach, Mertloch, Naunheim, Welling, Wierschem und der Stadt Münstermaifeld gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit nachfolgendem Wortlaut genehmigt:
„Die von Ihnen am 13.07.2022 beantragte Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld wird hiermit gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353, 1358) in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung zum BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008, S. 22) erteilt:
Mit dieser Bekanntmachung wird die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld für die Teilbereiche der Ortsgemeinden Gappenach, Mertloch, Naunheim, Welling, Wierschem und der Stadt Münstermaifeld wirksam.
Jedermann kann die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung in der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 217 während der üblichen Dienststunden
| - | montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und |
| - | freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
In den abgebildeten Übersichtsplänen (unmaßstäblich) ist die Lage der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld für die Teilbereiche der Ortsgemeinden Gappenach, Mertloch, Naunheim, Welling, Wierschem und der Stadt Münstermaifeld dargestellt.