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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 46/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2022

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Maifeld für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan habe ich in der 45. Kalenderwoche 2022 den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zugeleitet.

1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 17.11.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 104, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Maifeld haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Polch, den 16.11.2022 — Maximilian Mumm
 — Bürgermeister