Öffentliche Mahnung
Wir machen darauf aufmerksam, dass am 15.11.2023 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Grundsteuer — 4. Quartal 2023
Gewerbesteuervorauszahlung — 4. Quartal 2023
Abwassergebühren und -beiträge — 4. Abschlagszahlung 2023
Sonstige Gebühren
Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Gebühren sowie älterer Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände
bis zum 24. November 2023
bei der Verbandsgemeindekasse Maifeld auszugleichen.
Nach dem 24. November 2023 werden die fällig gewesenen Abgaben und Gebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag
erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet eins von Hundert des abgerundeten rückständigen Betrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.
Wir bitten Sie, den Zahlungstermin einzuhalten!
Bitte beachten Sie auch unsere geänderten Bankverbindungen!