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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 46/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Maifeld

I.

Am Sonntag, dem 30.03.2025, findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Maifeld statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 13.04.2025, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Maifeld auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsgemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Verbandsgemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am den 04.02.2025 bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass eine ausreichende Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften rechtzeitig eingereicht wird. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Maifeld darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Die Wahlvorschläge bedürfen gemäß § 16 Abs. 2 KWG 120 Unterstützungsunterschriften, da die Verbandsgemeinde Maifeld zwischen 20.000 und 30.000 Einwohner hat.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Maifeld sind bei dem Wahlleiter Torsten Welling bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 - 6, 56751 Polch, bzw. im Zimmer 203 der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, den 10.02.2024, 18 Uhr, ab.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich. Weiterhin stehen die Vordrucke zum Download auf unserer Homepage unter https://www.maifeld.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-und-buergerinfo/wahlen-wahlergebnisse/ und beim Landeswahlleiter unter www.wahlen.rlp.de zur Verfügung.

Polch, 08.11.2024
Erster Beigeordneter als Wahlleiter
Torsten Welling