Aktuelle Rechtslage:
Gemäß § 34 Abs. 1 des Landesfischereigesetzes (LFischG) wird der Fischereischein für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre ausgestellt.
Ab dem 06. November 2025 können Fischereischeine inklusive Jugendfischereischeine bereits für das kommende Kalenderjahr verlängert oder neu beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen bei Erstausstellung bzw. bei Austausch eines vollen Fischereischeines:
• Ausweisdokument
• aktuelles biometrisches Lichtbild
• Prüfungszeugnis bzw. Fischereischein
Bei der Verlängerung von vorhandenen Fischereischeinen, muss nur der Fischereischein sowie ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
Ausstellung von Jugendfischereischeinen
Dieser gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag, wobei die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausgeübt werden darf. Der Schein ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Bei der Beantragung ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
• Ausweisdokument des Antragsstellers sowie eines Erziehungsberechtigten
• Aktuelles biometrisches Lichtbild
• Wenn vorhanden aktueller Jugendfischereischein
Wichtiger Hinweis:
Die Verlängerung eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland ist nicht möglich. In diesem Fall ist eine Erstausstellung erforderlich.
Für Fragen rund um die Ausstellung oder Verlängerung von Fischereischeinen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
Telefon: 02654 / 9402 118
E-Mail: buergerbuero@maifeld.de