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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 47/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 und des Haushaltsplanes 2025 mit seinen Anlagen

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gierschnach für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich in der 47. Kalenderwoche 2024 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 106, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Gierschnach haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld einzureichen. Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Gierschnach, den 18.11.2024
Matthias Hörsch, Ortsbürgermeister