| Top-Nr.: 1 | Sachstand Brennholzvermarktung und Festsetzung der Verkaufspreise |
Das Gremium empfiehlt dem Ortsgemeinderat, dass die Abgabe des Brennholzes an Endverbraucher künftig ausschließlich in Festmeter (Fm) erfolgen soll.
Die Mindestpreise für Brennholz aus dem Gemeindewald der Ortsgemeinde Welling werden für die Saison 2022/2023 wie folgt festgesetzt (in EUR je Festmeter):
| Buche / Eiche (Anteile Weich- u. Nadelholz) | Weichhölzer (Pappel, Weide, Linde, Erle) | Nadelhölzer | |
| Polterholz am Weg | 70,00 EUR/Fm | 56,00 EUR/Fm | 52,50 EUR/Fm |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Top-Nr.: 2 | Abstufung des Teilabschnittes der Kreisstraße 51 von der Einmündung Schulstraße bis zur L 98 |
Das Gremium zeigt aus den nachfolgenden Gründen keine Akzeptanz für eine Abstufung der Kreisstraße 51 (K 51):
| - | Erhaltung hinsichtlich des ÖPNV |
| - | Hinsichtlich des Verkehrsschildes VZ 261 (Durchfahrtsverbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern) bei der Ortseinfahrt Welling aus Polch kommend |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Top-Nr.: 3 | Aufstellung eines Bebauungsplanes "Im Bienacker" |
Das Gremium empfiehlt dem Ortsgemeinderat, für den beiliegend abgegrenzten Geltungsbereich den Bebauungsplan „Im Bienacker“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchzuführen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Bebauungsplanung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Top-Nr.: 4 | Bauangelegenheiten / Bauanträge |
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
| Top-Nr.: 5 | Annahme sowie Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen |
Das Gremium empfiehlt dem Ortsgemeinderat die Annahme sowie die Einwerbung der aufgeführten Spenden.
| Betrag in Euro | Zweck |
| 1.150,00 | Spende für die Kirmes |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Top-Nr.: 6 | Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen |
| Top-Nr.: 7 | Grundstücksangelegenheiten |
Das Gremium berät und beschließt über Grundstücksangelegenheiten.