1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münstermaifeld für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan habe ich in der 45. Kalenderwoche 2024 den Stadtratsmitgliedern zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 104, ab dem 27.11.2024 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Münstermaifeld haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |