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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 49/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Informationen über die Wasserhärte

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Nach § 9 des Gesetzes sind wir als Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht < 8,4 °dH)

- Härtebereich mittel: 1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 - 14 °dH)

- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht > 14 °dH)

Die neuen drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht und lösen die alten vier Bereiche ab.

Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen. Weiterhin ist die Gesamthärte (Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben.

Die Umfassenden Trinkwasseranalysen des Jahres 2022 sind einsehbar auf unserer Homepage unter:

https://www.wvz-maifeld-eifel.de/Verbraucher/Trinkwasseranalysen/

Verbandsgemeinde Maifeld

Härtebereich

Ortsgemeinde / Ortsteil

Einig

weich

Gappenach

hart

Gering

weich

Gierschnach

hart

Kaan

hart

Kalt

hart

Keldung

mittel

Kerben

hart

Kollig

weich

Kollig - Brückenmühle

weich

Küttig

hart

Lasserg

hart

Lonnig

hart

Mertloch

mittel

Metternich

hart

Metternich, Mühlen im Schrumpftal

hart

Minkelfeld

hart

Mörz

hart

Münstermaifeld (ohne Stadtteile)

hart

Naunheim

mittel

Nettesürsch

hart

Ochtendung

hart

Pillig

mittel

Pilliger Heck

mittel

Polch

hart

Rüber

hart

Ruitsch

hart

Sevenich

mittel

Trimbs

hart

Welling

hart

Wierschem

mittel

Stand: 11/2022