Am Donnerstag, 15.12.2022, findet um 18:30 Uhr, im Gasthaus "Zur Post" in Welling eine Sitzung des Ortsgemeinderates Welling mit folgender Tagesordnung statt:
Die Sitzung wird unter Beachtung der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) in der jeweils aktuellen Fassung durchgeführt.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird, sofern die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, zum eigenen Schutz empfohlen.
Über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld (www.maifeld.de) gelangen Sie über "Rathaus & Bürgerservice > Ratsinformationssystem > Bürgerinfoportal" zum Bürgerinfoportal, in dem Ihnen eine öffentliche Einladung ohne Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Sie wird bei Bedarf bis zum Sitzungstag aktualisiert.
Öffentlicher Teil:
| 3) | Einwohnerfragestunde |
| 4) | Abstufung des Teilabschnittes der Kreisstraße 51 von der Einmündung Schulstraße bis zur L 98 |
| 5) | Aufstellung eines Bebauungsplanes "Im Bienacker" |
| 6) | Widmung einer Teilfläche der Straße "Im Wingert", Flur 5, Nr. 135/1, 5 m² |
| 7) | Weitere städtebauliche Entwicklung der Ortsgemeinde Welling – Auftragsvergabe Machbarkeitsstudie für die Regenwasserbeseitigung |
| 8) | Sachstand Brennholzvermarktung und Festsetzung der Verkaufspreise |
| 9) | Dachsanierung der Kindertagesstätte |
| 10) | Bauangelegenheiten / Bauanträge |
| 11) | Annahme sowie Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen |
| 12) | Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen |
Vor Eintritt in den öffentlichen Teil findet ein nicht öffentlicher Teil statt, in dem über Grundstücksangelegenheiten beraten wird.
Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Sitzung des Ortsgemeinderates Welling am 15.12.2022 im Gasthaus "Zur Post" in Welling findet unter Tagesordnungspunkt 3) eine Einwohnerfragestunde statt.
Die Einwohnerfragestunde soll allen Einwohnern des Gemeindegebietes die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Fragen sollen dem Ortsbürgermeister nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.
Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurzgefasst sein und einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
Eine Beschlussfassung für die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.
Ich würde mich über eine zahlreiche Beteiligung der Einwohner freuen.