Am Dienstag, 20.12.2022, findet um 19:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses in Polch eine Sitzung des Stadtrates Polch mit folgender Tagesordnung statt:
Die Sitzung wird unter Beachtung der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) in der jeweils aktuellen Fassung durchgeführt.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird, sofern die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, zum eigenen Schutz empfohlen.
Über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld (www.maifeld.de) gelangen Sie über "Rathaus & Bürgerservice > Ratsinformationssystem > Bürgerinfoportal" zum Bürgerinfoportal, in dem Ihnen eine öffentliche Einladung ohne Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Sie wird bei Bedarf bis zum Sitzungstag aktualisiert.
Vor dem öffentlichen Teil findet ein nicht öffentlicher Teil statt, in dem über Bauangelegenheiten beraten wird.
Öffentlicher Teil: ab ca. 19:30 Uhr
| 5) | Einwohnerfragestunde |
| 6) | Sachstandsbericht Projekt @Viedel |
| 7) | Bebauungsplan "Am St. Georgenbach" |
| 8) | Aufhebung des Bebauungsplans "In den Gaichen" |
| 9) | Anfrage der FWG Fraktion zu den artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für das Bebauungsplanverfahren "Vor Geisenach / Im Bruch" |
| 10) | Anschaffung eines Geräteträgers inkl. Anbaugerät |
| 11) | Auftragsvergabe zur Reinigung der Straßenabläufe |
| 12) | Gemeinsamer Antrag der CDU/SPD auf Prüfung der Fördermöglichkeiten zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Ruitsch |
| 13) | Bauangelegenheiten / Bauanträge |
| 14) | Übertragung von Haushaltsmitteln gemäß § 17 GemHVO in das Haushaltsjahr 2023 |
| 15) | Haushaltsplan 2023 und Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 |
| 16) | Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen |
Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Sitzung des Stadtrates Polch am 20.12.2022 im Ratssaal des Rathauses in Polch findet unter Tagesordnungspunkt 5) eine Einwohnerfragestunde statt.
Die Einwohnerfragestunde soll allen Einwohnern des Gemeindegebietes die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Fragen sollen dem Stadtbürgermeister nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.
Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurzgefasst sein und einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
Eine Beschlussfassung für die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.
Ich würde mich über eine zahlreiche Beteiligung der Einwohner freuen.