Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld hat im Rahmen des Steuergeheimnisses gem. § 30 AO angefangen, neue Buchungsnummern zu vergeben. Dies bedeutet, dass es künftig für jedes Grundstück eine Buchungsnummer und einen separaten Abgabenbescheid gibt. Daher wird auch nicht mehr ein Gesamtbetrag abgebucht, sondern ggfls. können mehrere Abbuchungen (pro Grundstück eine) der Grundsteuer erfolgen. Wir bitten hier um Beachtung und nochmals um Prüfung, ob die angegebene Bankverbindung auf Ihrem Abgabenbescheid korrekt erfasst ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte wir um kurze Rückmeldung unter 02654/9402-122.