Der Ortsgemeinderat von Welling hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 beschlossen, für den Bereich „Im Bienacker“ einen Bebauungsplan für ein Wohnbaugebiet aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a und § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplan dargestellt.
| Übersicht Ohne Maßstab | Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Im Bienacker“ |
Diese Bekanntmachung ergeht auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch.