Am 15.02.2024 sind die Steuern (Grund-, Hunde-, Gewerbesteuer u.a.) für das 1. Quartal 2024 fällig. Bitte beachten Sie diesen Termin und überweisen Sie die fälligen Steuern so rechtzeitig, dass diese bis spätestens 16.02.2024 der Verbandsgemeindekasse Maifeld auf einem der nachstehenden Konten gutgeschrieben werden.
Falls Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Abgaben am 15.02.2024 abgebucht.
Bei verspäteter Zahlung werden kraft Gesetzes Säumniszuschläge fällig. Außerdem müssen Sie nach Ablauf von fünf Tagen mit einer gebührenpflichtigen Mahnung rechnen. Nach vergeblicher Mahnung können Maßnahmen zur zwangsweisen Einziehung der Forderungen getroffen werden.
Bitte vermeiden Sie durch eine rechtzeitige Zahlung Ihnen und uns unnötigen Aufwand. Die einfachste Möglichkeit hierfür bietet die Teilnahme am SEPA-Einzugsverfahren. Das entsprechende Formular finden Sie auch online auf unserer Homepage.
Wenn Sie sich dazu entschließen,
Hinweis:
Zur Vermeidung von Rücklastschriftgebühren bitten wir Kontoänderungen frühzeitig mitzuteilen.
Konten der Verbandsgemeindekasse Maifeld
| Kreissparkasse Mayen | IBAN: DE32 5765 0010 0070 0008 98 BIC: MALADE51MYN |
| Raiffeisenbank Welling | IBAN: DE25 5706 9361 0000 0051 00 BIC: GENODED1WLG |
| Volksbank Rhein-Ahr-Eifel | IBAN: DE40 5776 1591 0210 4014 00 BIC: GENODED1BNA |