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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Abgabenmahnung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2024 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtung) fällig waren:

Grundsteuer — 1. Quartal 2024

Gewerbesteuervorauszahlung — 1. Quartal 2024

Hundesteuer

Sonstige Gebühren

Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten

Steuern und Gebühren sowie älterer Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände

bis zum 23.02.2024

an die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld zu zahlen.

Nach dem 23.02.2024 werden die fällig gewesenen Abgaben und Gebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund § 240 der Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben:

Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet eins von Hundert des abgerundeten rückständigen Betrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.

Verbandsgemeindekasse Maifeld