Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2024 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtung) fällig waren:
Grundsteuer — 1. Quartal 2024
Gewerbesteuervorauszahlung — 1. Quartal 2024
Hundesteuer
Sonstige Gebühren
Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten
Steuern und Gebühren sowie älterer Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände
bis zum 23.02.2024
an die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld zu zahlen.
Nach dem 23.02.2024 werden die fällig gewesenen Abgaben und Gebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund § 240 der Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet eins von Hundert des abgerundeten rückständigen Betrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.