Titel Logo
Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 7/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Mertloch vom 30.01.2025

Top-Nr.: 1

Einwohnerfragestunde

Top-Nr.: 2

Digitales Sitzungsmanagement

Das Gremium beschließt die Umsetzung der im Sachverhalt genannten Variante für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mertloch. Die Einladung unter Mitteilung von Zeit, Ort und Tagesordnung nach § 34 Abs. 2 GemO erfolgt für alle Ratsmitglieder in Schriftform auf dem Postweg.

Die Ratsmitglieder haben künftig die Möglichkeit nach eigenem Wunsch am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilzunehmen oder weiterhin die Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform zu erhalten.

Ratsmitglieder, die sich künftig für das digitale Sitzungsmanagement mit privatem Endgerät entscheiden, erhalten eine einmalige Entschädigung für den Einsatz ihrer privaten Endgeräte und das Sicherstellen der Datenschutzanforderungen in Höhe von 0,00 EUR pro Wahlzeit.

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mertloch in der derzeit gültigen Fassung soll in § 7 wie folgt ergänzt werden:

§ 7

Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Mitglieder von Ausschüssen

(6) Die Ratsmitglieder, sowie die Mitglieder der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Ausschüsse, die am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilnehmen und damit auf den Versand der Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform verzichten, erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung pro Wahlzeit in Höhe von 0,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt anteilig, wenn die Ratsmitglieder bzw. die Mitglieder nicht die gesamte Wahlzeit Teil der genannten Gremien sind. Zweckgleiche Aufwandsentschädigungen aus Mitgliedschaften in weiteren Gremien auf Ebene der Verbandsgemeinde Maifeld werden angerechnet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 3

Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mertloch

Das Gremium beschließt die Hauptsatzung mit folgenden Änderungen neu zu fassen:

§ 5

Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf die Ortsbürgermeisterin/den Ortsbürgermeister

Auf die Ortsbürgermeisterin/den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

1.

Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR im Einzelfall.

2.

Aufnahme von Krediten im Rahmen der von der Kommunalaufsicht genehmigten Kreditermächtigung.

3.

Gemäß § 47 Abs. 1 GemO die unbefristete Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zu einem Betrag von 500,00 EUR.

4.

Gemäß § 47 Abs. 1 GemO die unbefristete Niederschlagung von Forderungen, die bedingt durch ein laufendes Insolvenzverfahrens nicht mehr realisierbar sind.

5.

Die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdgenossenschaftsversammlung.

6.

Entscheidung über den Verzicht der Ortsgemeinde auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach Baugesetzbuch.

§ 7

Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse

(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen, die mit der Wahrnehmung ihres Amtes verbunden sind, erhalten die Ratsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Ortsgemeinderates eine Entschädigung.

(2) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 EUR je Sitzung gewährt. Die den Sitzungen gegebenenfalls vorausgehenden Vorberatungstermine werden von dieser Regelung nicht erfasst.

(3) Neben der Aufwandsentschädigung wird nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird. Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.

(4) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes.

(5) Für die Mitglieder der Ausschüsse gelten die vorherigen Absätze entsprechend.

(6) Die Ratsmitglieder, sowie die Mitglieder der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Ausschüsse, die am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilnehmen und damit auf den Versand der Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform verzichten, erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung pro Wahlzeit in Höhe von 0,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt anteilig, wenn die Ratsmitglieder bzw. die Mitglieder nicht die gesamte Wahlzeit Teil der genannten Gremien sind. Zweckgleiche Aufwandsentschädigungen aus Mitgliedschaften in weiteren Gremien auf Ebene der Verbandsgemeinde Maifeld werden angerechnet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 4

Bauangelegenheiten / Bauanträge

Top-Nr.: 4.1

Bauantrag zur Errichtung einer offenen Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Gemarkung Mertloch, Flur 29, Nr. 29/8

Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung einer offenen Terrassenüberdachung vor dem bestehenden Aufenthaltsraum des Sportplatzgebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Mertloch, Flur 29, Nr. 29/8.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Top-Nr.: 5

Haushaltsplan 2025 und Erlass der Haushaltssatzung 2025

Das Gremium beschließt die Annahme des Haushaltsplanes 2025 sowie den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Top-Nr.: 6

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen