I.
Allgemeines
Am Sonntag, dem 22. März 2026, findet die Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz statt.
Im Ortsbezirk Ruitsch der Stadt Polch wird eine repräsentative Wahlstatistik erhoben.
Bereits seit 1967 wird bei Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz eine repräsentative Wahlstatistik erhoben. In ausgewählten Stimmbezirken wird dazu das Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler ermittelt. Ziel ist es, für das gesamte Land genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungs- und Altersgruppen zu ermitteln. Die repräsentative Wahlstatistik dient damit dem Informationsbedarf in der Politik und vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft. Der Stimmbezirk 08921 Polch-Ruitsch ist für die repräsentative Wahlstatistik zur Landtagswahl am 22. März 2026 ausgewählt worden.
II.
Kennzeichnung
Als Beteiligte(r) an der repräsentativen Wahlstatistik erhalten Sie einen amtlichen Stimmzettel mit einem so genannten Unterscheidungsaufdruck nach „Geschlecht und Geburtsjahrgangsgruppe“ in der oberen rechten Ecke des Stimmzettels. Die Unterscheidung erfolgt nach Alters- und Geschlechtergruppen.
Neben dem Stimmbezirk 08921 Polch-Ruitsch nehmen noch rund 200 weitere der über 5.000 Stimmbezirke des Landes im Rahmen einer Zufallsauswahl an der repräsentativen Wahlstatistik teil.
III.
Wahlgeheimnis
Ihre Stimmabgabe ist und bleibt geheim! Verschiedene Vorkehrungen stellen sicher, dass im Rahmen der Auswertung der repräsentativen Wahlstatistik Ihre persönliche Stimmabgabe nicht nachvollzogen werden kann. So enthält der für diese spezielle Auswertung verwendete Stimmzettel lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen, also keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum. Außerdem müssen die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Stimmbezirke mindestens 400 Stimmberechtigte aufweisen. Damit wird ebenfalls sichergestellt, dass eine ausreichende Zahl von Stimmabgaben in die Auswertung einbezogen wird. Zu jeder Altersgruppe gehören zahlreiche Frauen und Männer, deshalb können keinerlei Anhaltspunkte über die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden. Für die Feststellung der Wahlbeteiligung werden die männlichen und weiblichen Stimmberechtigten und die Wählerinnen und Wähler in den jeweiligen Stichprobenstimmbezirken nach zehn Geburtsjahresgruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgewählt.
IV.
Auswertung und Rechtsgrundlage
Das Statistische Landesamt wertet die Daten der repräsentativen Wahlstatistik aus. Die aus den Stichprobenstimmbezirken gewonnenen Ergebnisse in Bezug auf die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten ermöglichen es, das Landesergebnis auch ohne Hochrechnung möglichst gut abzubilden. Die Statistik enthält ausschließlich zusammengefasste Daten. Zum Schutz des Wahlgeheimnisses unterbleibt eine Ergebnisbekanntgabe für einzelne Stichprobenstimmbezirke. Die Rechtsgrundlage für die „Repräsentativen Wahlstatistiken“ zu den Landtagswahlen beinhaltet § 54a des Landeswahlgesetzes.
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| Polch, den 09.02.2026 | Maximilian Mumm |
| Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld | Bürgermeister |
Weitere Infos finden Sie unter:
https://www.wahlen.rlp.de/landtagswahl/fuer-wahlberechtigte-und-parteien