Am Sonntag, den 30.03.2025, finden die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Maifeld statt. Die Wahlen dauern von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Die Ortsgemeinden Einig, Gappenach, Gering, Gierschnach, Kalt, Kerben, Kollig, Lonnig, Mertloch, Naunheim, Pillig, Rüber, Trimbs, Welling und Wierschem bilden je einen Wahlbezirk. Die Ortsgemeinde Ochtendung wurde in drei, die Stadt Polch in sieben und die Stadt Münstermaifeld in acht Wahlbezirke unterteilt.
| Stadt /Gemeinde | Stimm-bezirk Nr: | Wahllokal Bezeichnung und Anschrift | Barrierefrei |
| Einig | 02301 | Bürgerhaus "Alte Schule", Mayener Straße 11 | ja |
| Gappenach | 02701 | Gemeindehaus, Hauptstraße 14 | ja |
| Gering | 02901 | Gemeindehaus, Elztalstraße 17 | ja |
| Gierschnach | 03001 | Bürgerhaus Gierschnach, Schulstraße 9 | ja |
| Kalt | 04101 | Dorftreff, Dorfplatz | ja |
| Kerben | 04801 | Bürgerhaus, Hauptstraße | ja |
| Kollig | 05301 | Bürgerhaus, Dorfplatz | ja |
| Lonnig | 06501 | Keberbachhalle, Raiffeisenplatz | ja |
| Mertloch | 07001 | Kindergarten (Pfarrheim), Stiftsstraße | ja |
| Naunheim | 08001 | Bürgerhaus, Moselstraße | ja |
| Ochtendung | 08601 | Grundschule, Pausenhalle/Fuchsbau | ja |
| Ochtendung | 08602 | Grundschule, Mensa | ja |
| Ochtendung | 08603 | Grundschule, H 101 | ja |
| Pillig | 08701 | Pfarrheim im Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße 46 | ja |
| Polch | 08901 | Grundschule Eingang Lessingstraße | ja |
| Polch | 08902 | Grundschule, Eingang Dechant-Riegel-Straße | ja |
| Polch | 08903 | @ Viedel -EG Raum 0-9, Bachstraße | ja |
| Polch | 08904 | @ Viedel -EG Raum 0-11, Bachstraße | ja |
| Polch | 08905 | @ Viedel -EG Raum 0-14, Bachstraße | ja |
| Polch | 08906 | Kindertagesstätte Schwalbennest, Schwalbenstraße | ja |
| Polch | 08921 | Bürgerhaus O'ffm Eck -Ruitsch- | ja |
| Rüber | 09501 | Kindertagesstätte Sonnenblume, Am Grüngürtel | ja |
| Trimbs | 10201 | Bürgerhaus, Kirchstraße 7 | ja |
| Welling | 11201 | Nettetalhalle (Foyer), Schulstraße | ja |
| Wierschem | 11401 | Bürgerhaus In den Wiesen | ja |
| Münstermaifeld | 50101 | Grundschule 1 -Aula- | ja |
| Münstermaifeld | 50102 | Grundschule 2 -Klassenraum 3b- | ja |
| Münstermaifeld | 50103 | Grundschule 3 -Klassenraum 4a- | ja |
| Münstermaifeld | 50111 | Schützenhalle Keldung, Burg-Eltz-Straße (Keldung) | ja |
| Münstermaifeld | 50121 | Bürgerhaus, Poststrasse (Küttig) | ja |
| Münstermaifeld | 50131 | Bürgerhaus Lasserg, Gartenstraße 16 (Lasserg) | ja |
| Münstermaifeld | 50141 | Dorfgemeinschaftshaus, Eifelstraße (Metternich) | ja |
| Münstermaifeld | 50151 | Schützenhalle, Moselstraße 18 (Mörz) | ja |
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 09.03.2025 zugestellt wurde, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass - mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden; ggf. wird die Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl an die Wahlberechtigten zurückgegeben.
In der Verbandsgemeinde Maifeld wird die/der hauptamtliche Bürgermeisterin/Bürgermeister gewählt.
Sind zur Wahl mehrere Wahlvorschläge zugelassen, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem unter Angabe des jeweiligen Kennworts die Bewerberinnen/Bewerber mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und ihrer Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie geben diese in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen.
Erhält bei der Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl am Sonntag, dem 13.04.2025, von 8 bis 18 Uhr statt.
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher dies gestattet.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Maifeld wird, sofern das Wahlergebnis nicht am Wahltag festgestellt wird, am Montag, dem 01.04.2025, fortgesetzt. Wo und Wann die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses fortgesetzt wird, wird durch Aushang am jeweiligen Wahllokal bekannt gemacht.
Wählerinnen und Wähler, die durch Briefwahl wählen wollen, können noch bis Freitag, den 28.03.2025, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Markplatz 4 – 6, 56751 Polch einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden nicht rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erhoben haben oder über ihre Einwendungen erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses entschieden wird, oder wenn die Voraussetzungen für ihre Eintragung erst nach dem 20.03.2025 eingetreten sind oder noch eintreten. Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder dort abgegeben werden, er kann auch am Wahltag in dem angegebenen Wahlraum bis 18 Uhr beim Wahlvorstand abgegeben werden. Versenden sie die Wahlbriefe durch die Post, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit endet um 18 Uhr. Die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen (hier: Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde) haben, können an den Kommunalwahlen nur durch Briefwahl teilnehmen.
Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).