Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2025 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtung) fällig waren:
Grundsteuer 1. Quartal 2025
Gewerbesteuervorauszahlung 1. Quartal 2025
Hundesteuer
Sonstige Gebühren
Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Gebühren sowie älterer Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände
bis zum 26.02.2025
an die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld zu zahlen.
Nach dem 26.02.2025 werden die fällig gewesenen Abgaben und Gebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund § 240 der Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet eins von Hundert des abgerundeten rückständigen Betrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.